DGB-Bezirksvorstand Sachsen fordert Verbesserung der Mitbestimmung von Personalräten
„Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass die Koalition die Mitbestimmung für die Beschäftigten verbessern wird und dafür das Personalvertretungsgesetz bis Ende 2021 weiterentwickelt. Die Sächsische Staatsregierung muss jetzt liefern und die Mitbestimmung der Personalräte deutlich stärken“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Schlimbach.
„Wir fordern volle Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei allen personellen, sozialen, organisatorischen, wirtschaftlichen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle. Die lediglich punktuelle Einbeziehung zu einzelnen Themen ist nicht ausreichend“, sagte Markus Schlimbach.
Weiter fordern die DGB-Gewerkschaften, dass die Mindestzahl der Mitglieder von Personalratsgremien von einer auf zwei Personen erhöht wird. In der Regel bestehen sie aus drei oder mehr Personen. Die gestaffelte Freistellung nach Anzahl der Beschäftigten sollte bereits ab 200 Beschäftigten eine Vollzeitstelle umfassen, ab 501 bereits zwei Vollzeitstellen. Bisher besteht die Möglichkeit erst ab 275.
Ausdrücklich weisen die Gewerkschaften darauf hin, dass den freigestellten Personalräten nicht länger Nachteile durch ihre wichtige Tätigkeit entstehen dürfen.
„Nach den in Sachsen geltenden Regelungen führt die Tätigkeit zu Nachteilen in der Zeit der Freistellung und bei Rentenansprüchen. Es ist höchste Zeit, diese Nachteile auszuschließen. Dafür muss eine verpflichtende Nachzeichnung einer fiktiven beruflichen Laufbahn für freigestellte Personalräte festgeschrieben werden“, sagte Schlimbach.
Außerdem werden Verbesserungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen gefordert.
„Wir erwarten jetzt einen schnellen Start der Gespräche, um den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Die Gewerkschaften werden sich aktiv für die Weiterentwicklung des Personalvertretungsgesetzes einsetzen und für die Verbesserung der Mitbestimmung kämpfen“, sagte Schlimbach.
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