„E-Schrott-Sammelquote enttäuschend niedrig“
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland eine Mindesterfassungsquote von 65 Prozent pro Jahr, bezogen auf das Durchschnittsgewicht der in den jeweiligen 3 Vorjahren neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Die Sammelmenge hat sich bislang jedoch lediglich auf durchschnittlich etwa 853.000 Tonnen pro Jahr eingependelt. Das entspricht einer Quote von etwa 45 Prozent.
Die Bürgerinnen und Bürger geben ihre alten Elektrogeräte bisher meist nur bei ihrem kommunalen Entsorger oder dem Elektrohandel ab. Das reicht aber offensichtlich nicht aus, denn es fehlen nach wie vor gut 420.000 Tonnen im Jahr.
Der bvse hat bei den Gesetzesberatungen zur Novelle des Elektrogesetzes daher gefordert, dass Recyclingbetriebe, die als Erstbehandlungsanlagen zertifiziert sind, auch bei der Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten helfen sollten. Das traf aber auf erheblichen Widerstand. Der Verband kommunaler Unternehmen und einige Bundesländer sprachen sich dagegen aus, dass auch die privaten Erstbehandlungsanlagen Altgeräte von den Bürgerinnen und Bürgern entgegen nehmen dürfen. Eine Auffassung, der sich der Gesetzgeber nicht anschloss.
Im neuen ElektroG ist geregelt, dass auch Erstbehandlungsanlagen private Altgeräte sammeln dürfen. Bernhard Jehle: „Wir sind gewappnet. Wir können das.“ Er betonte, dass die zertifizierten Erstbehandlungsanlagen tausende Tonnen Altgeräte pro Jahr verarbeiten und in ihrer „Legalität und Seriosität“ in der Lage sind, Geräte von Bürgern entgegenzunehmen.
Recycler verfügen über breite Expertise
„Im Rahmen von BImSCHG-Genehmigungen und zertifizierten Prozessen werden in den Erstbehandlungsanlagen Jahr für Jahr tausende von Tonnen Elektroaltgeräte in rechtssicheren Verträgen mit der Industrie verarbeitet. Dabei gewinnen die Betriebe nicht nur wertvolle Rohstoffe, wie Metalle und Kunststoffe, zurück, um sie anschließend dem Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Die Erstbehandler übernehmen darüber hinaus die wichtige Aufgabe, Schadstoffe dem Elektroschrott sicher zu entnehmen und unschädlich zu machen, damit diese nicht in die Umwelt gelangen“, beschrieb Jehle das breite Aufgabenspektrum der Anlagenbetreiber.
Gute Ansätze für Sammlung und Recycling in Novelle des ElektroG reichen noch nicht ganz…
Mit der Novelle des Elektrogesetzes sind aus Sicht des bvse jetzt zwar schon einige gute Ansätze für eine Steigerung der Sammlung und des Recyclings gefunden geworden. Jedoch gibt es noch einige Punkte, die nach Ansicht des bvse-Fachverbandsvorsitzenden Bernhard Jehle in Angriff genommen werden müssen, damit mehr Recycling realisiert und Materialkreisläufe geschlossen werden können.
„Ein hochwertiges Recycling setzt vernünftige Eingangsqualitäten voraus. Damit die Geräte unzerstört ankommen, muss die Sammelsystematik verbessert werden. Darüber hinaus benötigen wir ein Produktdesign, das Recycling möglich macht und uns nicht die Arbeit erschwert. Hybridmaterialien, verklebte Materialen sind tödlich. Wir brauchen außerdem die Bereitschaft der Industrie auch Materialien zu übernehmen und zwar in Größenordnung“, machte Jehle deutlich.
Last but not least sei vor allem ein Vollzug vonnöten, damit sich alle Wirtschaftsbeteiligte an die Vorgaben von ElektroG und der WEEE halten. „Wir brauchen ein Level-Playing-Field, um den Job vernünftig machen zu können!“, hob Bernhard Jehle hervor, dem die schwarzen Schafe, die illegal den E-Schrott ins Ausland exportieren, ein Dorn im Auge sind.
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