Finanzen / Bilanzen

Erhöhung nur im Osten möglich

Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Berufsgenossenschaft in den neuen Bundesländern erhalten ab dem 1. Juli 2021 mehr Geld. Die Erhöhung beträgt 0,72 Prozent. Renten in den alten Bundesländern können nicht angehoben werden.

Zum 1. Juli 2021 steigt der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) in Ostdeutschland von 15,32 auf 15,43 Euro. In Westdeutschland bleibt dieser stabil bei 15,79 Euro. Rentenanpassungsmitteilungen verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nur in Fällen, in denen sich die Rentenhöhe ändert.

Der allgemeine Rentenwert in der AdL und der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Berufsgenossenschaft verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen. Eine Rentensteigerung orientiert sich somit auch in der Grünen Branche vor allem an der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer des Vorjahres. Durch die Folgen der Corona-Pandemie beträgt die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung in den alten Bundesländern minus 2,4 Prozent. Rein rechnerisch müssten die Renten gesenkt werden. Dies jedoch schließt die gesetzlich geregelte Rentengarantie aus, so dass die Renten im Westen in gleicher Höhe wie im Vorjahr weitergezahlt werden.

Durch die gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung steigt der allgemeine Rentenwert im Osten um 0,72 Prozent.

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