G-BA muss generalistische Ausbildung anerkennen
Dieser hatte im Dezember 2020 per Richtlinienänderung versucht, die generalistisch ausgebildeten Fachkräfte nach dem Pflegeberufegesetz aus Teilbereichen der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen. Insbesondere kinderärztliche Fachverbände hatten dieses Vorhaben politisch unterstützt. Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht hat das BMG darin nun einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Pflegefachkräften sowie einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern festgestellt. Die entsprechenden Teile der Richtlinie wurden beanstandet und können nicht in Kraft treten.
„Wir sind erleichtert, dass das BMG unsere Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt hat und sehen in dieser Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung bildungspolitische Normalität für die Pflegeausbildung,“ so BLGS-Vorsitzender Carsten Drude. „Die Richtlinien und pauschalen antigeneralistischen Lobbyaktivitäten aus der Ärzteschaft haben Pflegeschulen und Ausbildungsträger in den letzten Monaten erheblich verunsichert und vor allem destruktive Wirkung entfaltet. Nun können wir uns hoffentlich wieder in Ruhe den relevanten Aufgaben der Ausbildung zuwenden. Der Beschluss ist jedenfalls ein deutliches Signal insbesondere an diejenigen berufspolitischen Vertreter der Ärzteschaft, die meinen, in unzulässiger Weise in die Ausbildung anderer Berufsgruppen eingreifen zu können. Wir hoffen, dass diese Botschaft nun unmissverständlich angekommen ist.“
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