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Gemeinsam gegen Obstklau

In den letzten Monaten wurde in Südbaden vielerorts beobachtet, dass sich Personen verbotenerweise in landwirtschaftlichen Sonderkulturen selbst bedient haben. Der Volksmund bezeichnet dies gerne verharmlosend als Mundraub. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Diebstahl und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, erklärt der BLHV. Besonders besorgniserregend sind die Fälle, bei denen große Mengen an Obst oder Gemüse gestohlen werden, hier muss man davon ausgehen, dass organisierte Banden die Fäden ziehen. Der BLHV ruft daher Bürgerinnen und Bürger auf, bei Spaziergängen oder Ausflügen besonders aufmerksam zu sein: Wer verdächtige Personen beobachtet, die besonders rabiat und in großer Eile ernten, sollte dies der Polizei oder, falls bekannt, dem betroffenen Landwirt melden.

Weitere wichtige Informationen und der Aufruf der badischen Landwirtinnen und Landwirte „Gemeinsam gegen Obstklau“ finden sich auf der Webseite: www.blhv.de/obstklau. Im Aufruf wird nicht nur um mehr Aufmerksamkeit geworben, sondern auch darum gebeten, ein gutes Vorbild zu sein und keine Feldfrüchte ungefragt abzuernten. Oft, so der BLHV, ist es den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht klar, dass sie mit ihrem Handeln auch Folgeschäden verursachen oder sie kein grundsätzliches Recht haben, landwirtschaftliche Flächen zu betreten. Es gilt jedoch, dass alle landwirtschaftlichen Flächen und die darauf wachsenden Früchte in Deutschland den Bäuerinnen und Bauern gehören. Das gilt selbstverständlich auch für Grundstücke, die nicht eingezäunt sind und für Obstbäume entlang von öffentlichen Wegen. Werden Bäume und Sträucher bei gesetzwidrigem Handeln geschädigt, müssen Obstdiebe neben einer Strafanzeige auch mit einer saftigen Schadenersatzforderung rechnen. Ergänzend erinnert der BLHV daran, dass landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationsphase und Obst- und Beerenkulturen sogar während des gesamten Jahres ohnehin nur auf öffentlichen Wegen betreten werden dürfen.

Zusätzlich weist der BLHV auf die Ernteaktion „Gelbes Band“ hin: Wer selbst Obstbäume oder Sträucher besitzt, aber während der Saison nicht mit der Ernte der vielen Früchte hinterherkommt, kann die Ernte durch eine Markierung mit einem gelben Band freigeben. Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: Dieser Baum darf gratis und ohne Rücksprache mit dem Eigentümer abgeerntet werden.

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