Kaum Entlastung beim Eigenanteil für Pflegebedürftige und ihre Angehörige
„Der Vorschlag zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in Form eines prozentualen Zuschusses ist nicht ausreichend. Damit haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine Sicherheit, nicht über ihre finanziellen Grenzen hinaus belastetet zu werden. Eine prozentuale Begrenzung müsste höher ausfallen und kann nur eine Übergangslösung hin zu einer festen Begrenzung der Eigenanteile sein“ so das Urteil von Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Auch die Vorschläge zur Gegenfinanzierung der höheren Ausgaben der Pflegekassen sind aus Sicht des Deutschen Vereins nicht tragfähig. Insbesondere der Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro sei in der Höhe nicht ausreichend. Neben einem Steuerzuschuss und einer Beitragserhöhung für Kinderlose um 0,1 Prozent seien weitere Schritte notwendig, um die nachhaltige Finanzierung der Pflegekassen sicherzustellen. Der Deutsche Verein hat bereits im November 2020 Positionen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege formuliert.
Bei den Löhnen in tariflicher Höhe für Pflegekräfte bleibt unklar, ob und wie die jetzt vorgelegten Regelungen greifen. Erst im Jahr 2025 soll geprüft werden, ob die Löhne in der Branche tatsächlich gestiegen sind. Zwar ist zu begrüßen, dass die drängenden Probleme der Pflege – höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und eine Begrenzung der Eigenanteile für die Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen, noch vor dem Ende der Legislaturperiode angegangen werden. Dennoch bleiben die Reformvorschläge weit hinter den Erwartungen zurück.
Aus Sicht des Deutschen Vereins ist eine umfassende Pflegereform, die eine gute und qualitätsgesicherte Pflege für mehr Pflegebedürftige in der Zukunft bei kleiner werdender Erwerbsbevölkerung sicherstellt, notwendig. Diese muss auch die vielen anderen Bereiche, in denen seit langem strukturelle Veränderungen gefordert werden, etwa Verbesserungen für pflegende Angehörige und Menschen die in ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt werden, umfassen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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