Kein Schmerzensgeld bei Verbrennung an Suppe im Flugzeug
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, kein Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft erhält. Die Klägerin hatte durch die heiße Suppe schwere Verbrennungen im Brustbereich erlitten. Laut Urteil hatte sie dies durch ihr Verhalten jedoch selbst verschuldet (Az.: 21 O 299/20).
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