MA HSH-Medienrat befasst sich mit Sat.1-Format „Plötzlich arm, plötzlich reich“ – Medienrats-Vorsitzender Lothar Hay schreibt an Edmund Stoiber
Bei der MA HSH waren Beschwerden eingegangen, die darauf beruhten, dass der im Auftrag von Sat.1 tätigen Produktionsfirma Imago TV laut Presseberichten und Veröffentlichungen von beteiligten Personen erhebliche Fehler unterlaufen sein sollen. So seien bei den Dreharbeiten zwei durch häusliche Gewalt und sexuellen Missbrauch traumatisierte Kinder eingesetzt worden. Trotz Kenntnis dieser kindeswohlgefährdenden Lage hätte die Produktionsfirma den Dreh zunächst fortgesetzt. Sat.1 hat inzwischen entschieden, die TV-Folge nicht auszustrahlen und das Format generell einzustellen.
Die für die bundesweite Programmaufsicht des Programms Sat.1 zuständige MA HSH hat für eine Aufsicht über TV-Produktionsbedingungen keine Rechtsgrundlage.
Der Medienrat der MA HSH nimmt den Vorfall aber mit Sorge zur Kenntnis und die dahinterliegenden strukturellen Fragen sehr ernst. Der Vorsitzende des Medienrats der MA HSH, Minister a. D. Lothar Hay, hat sich deswegen in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Beirats der ProSiebenSat.1 Media SE, Ministerpräsident a. D. Dr. Edmund Stoiber, gewandt und um Aufklärung und Stellungnahme gebeten. Als Fragen werden aufgeworfen, wie der Stand der internen Aufarbeitung der bereits eingestandenen Fehler und deren Ursachen sei, wie Sat.1 bei den weiteren im Programm befindlichen Scripted-Reality-Formaten sicherstelle, dass die erforderlichen Sorgfalts- und Fürsorgepflichten senderintern und auch durch beauftragte Produktionsfirmen effektiv wahrgenommen werden, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, wie die zuständigen Jugend- und Ordnungsämter vor Dreharbeiten beteiligt und deren Auflagen dann eingehalten werden, ob es senderintern eine Meldestelle für Mitarbeiter:innen gebe, um auf die Gefährdung von Schutzbedürftigen bei Dreharbeiten aufmerksam zu machen.
Medienrats-Vorsitzender Hay: „Der Medienrat der MA HSH begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Sat.1-Geschäfts- und Programmleitung, die bei den Dreharbeiten entstandenen Aufnahmen nicht zu senden. Zugleich appelliert er an sie, bei der Programmerstellung junge und schutzbedürftige Menschen nicht zu belasten und zu gefährden. Um dies auch strukturell abzusichern, habe ich mich an den Beirat gewandt, dem bei der Sicherung medienethischer Grundsätze eine wichtige Funktion zukommt.“
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