Bauen & Wohnen

Nach Nein zum CO2-Gesetz: Modernisierung des Gebäudeparks umso konsequenter vorantreiben

Nach dem Nein zum CO2 Gesetz müssen die heute schon möglichen Massnahmen umso konsequenter umgesetzt werden.  Der Schweizerische Baumeisterverband appelliert an die Kantone, ihre Gebäudeprogramme auszubauen, um die dringende Modernisierung des Schweizer Gebäudeparks voranzutreiben. Dieser verursacht rund 24% des CO2-Ausstosses und macht 45% des Energiebedarfs aus.

Das Schweizer Stimmvolk lehnt das CO2 Gesetz ab. Die Herausforderungen, den CO2 Ausstoss zu senken und die Energieeffizienz gerade auch im Gebäudepark zu erhöhen, bleiben bestehen.

Der Schweizerische Baumeisterverband fordert nach dem Nein zum CO2 Gesetz umso dringlicher eine Offensive in der Modernisierung des Gebäudeparks, mit den heute bereits bestehenden Massnahmen wie der konsequenten Förderung und Umsetzung von Ersatzneubauten.

Dieses Instrument steht den Kantonen innerhalb des aktuellen Gebäudeprogramms bereits heute zur Verfügung. Die Kantone sind nun gefordert, die auf aktueller gesetzlicher Grundlage möglichen und wirkungsvollen Massnahmen umso konsequenter umzusetzen.

Nach dem heutigen Nein zum CO2-Gesetz ist der Bundesrat gefordert, einen neuen Gesetzesentwurf auf Anreize und Wirkung anstatt auf Verbote und Überregulierung auszurichten. Die Offensive in der Modernisierung Gebäudepark muss hier ein zentraler Bestandteil sein. Wichtiger Anreiz hier ist die Anhebung der Ausnützungsziffer, damit Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz und Verdichtung getätigt werden.

Aktuell liegt die Sanierungsquote schweizweit bei nicht einmal 1%. Um die Klimaziele und einen CO2-Ausstoss von Netto-Null bis 2050 zu erreichen, muss die Sanierungsgeschwindigkeit verdreifacht werden. Aktuell gelten rund 1.5 Millionen Gebäude in der Schweiz aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz als sanierungsbedürftig. Die Behörden müssen nun rasch handeln, auch ohne neues CO2-Gesetz.

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst im Übrigen die Annahme des COVID-Gesetzes.

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