Neuer Investor für Baugebiet in Venn gesucht
Das städtebauliche Konzept sieht Baufelder für insgesamt vier Doppelhaushälften, vier Einfamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vor, die sich um einen zentralen Quartiersplatz gruppieren. Nach Absprache mit der Verwaltung sollen dabei im Bereich der Mehrfamilienhäuser 30 Prozent des Wohnraums als öffentlich über den Förderweg B gefördert werden. Insgesamt sollen in Venn so ca. 30 Familien bzw. Wohngemeinschaften eine neue Heimat finden.
Das Baugebiet umfasst Flächen der Kirchengemeinde St. Maria Empfängnis sowie das angrenzende städtische Areal eines öffentlichen Bolz- und Spielplatzes. Dieser soll an zentraler Stelle in Venn durch einen neuen und größeren Bolzplatz ersetzt werden. „Mit der baulichen Arrondierung des Ortsrandes von Venn schaffen wir auf einer Bestandsfläche dringend benötigten Wohnraum“, sagt Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung. „Wir wollen dort Angebote für alle Einkommens- und Bürgergruppen machen. Der Standort bietet beste Bedingungen für eine vielfältige Bevölkerungsstruktur. Ein Teil ist für geförderten Wohnungsbau vorgesehen.“
Man ist schnell im Grünen, aber auch auf der Autobahn. Kita und Grundschule befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Zudem können Besorgungen für den täglichen Bedarf zu Fuß erledigt werden, denn das nahegelegene Gebiet um die Kirche St. Maria Empfängnis entwickelt sich immer stärker zu einem Zentrum. Dort will die Pfarrgemeinde ihre Aktivitäten und Einrichtungen konzentrieren. In diesem Zusammenhang wird der bisherige Standort des Jugendheims am Grottenweg aufgegeben.
„Gemeinsam mit den städtischen Flächen entsteht hier ein Gebiet für attraktives und gleichzeitig bezahlbares Wohnen für unterschiedliche Haushaltsgrößen“, sagt Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. „Ich bin froh, dass wir den Prozess jetzt neu starten, denn das Areal ist eine der Wohnbauflächen, die für eine kurzfristige Entwicklung zur Verfügung stehen. Zudem setzten wir hier bereits die Leitlinien des Handlungskonzeptes Wohnen um, die u. a. das Schaffen von qualitativ hochwertigem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen vorsehen.“
Das Areal am Grottenweg wird in einem einstufigen Verfahren vergeben. Investoren reichen dazu neben einem Angebot auf Basis des Mindestpreises auch ihre Entwürfe und Nutzungskonzepte für das Baugebiet ein. Basis der städtebaulichen Qualität sind dabei die Festsetzungen im Bebauungsplan 778/N. Interessierte Investoren haben bis zum 16.07.2021 Zeit, ihre Bewerbung abzugeben. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der EWMG-Website.
Eine Jury mit politischer Beteiligung und Vertretern der Kirchengemeinde wird dann in der 2. Jahreshälfte 2021 über die Vergabe entscheiden, vorbehaltlich der Zustimmung von EWMG-Aufsichtsrat und Stadtrat. Sobald der Siegerentwurf gekürt ist, wird darüber informiert. Die einzelnen Baugrundstücke werden anschließend über den potenziellen Investor vermarktet.
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