Neuer Rückruf des KBA bestätigt: Auch der Audi Q7, 3,0 l, Euro 6 enthält unzulässige Abschalteinrichtungen
Nachdem es bereits seit 2018 eine nicht unerhebliche Anzahl an Berichten und Rückrufen zu den 3,0 TDI V6 Dieselmotoren bei Audi gab, folgt nun ein weiterer Rückruf für das Modell Audi Q7. Die Besonderheit besteht hier darin, dass Audi lange Zeit in Abrede stellte, dass diese Modelle ebenfalls von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen sind. „Das KBA veröffentlichte nunmehr aktuell erneut einen Rückruf, der ausdrücklich Audi Q7, 3,0 l, Euro 6, Modelle erfasst“, berichtet Rechtsanwalt Mirko Göpfert. Mit diesem Rückruf bestätigt sich erneut, dass auch im Audi Q7 illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Denn der Rückruf mit Veröffentlichung vom 05.05.2021 nennt als Grund ausdrücklich die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg erstritt gegen die Audi AG eines der ersten Urteile im Hinblick auf einen Audi Q7, 3,0 l, Euro 6, im gesamten Bundesgebiet. „Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, im Rahmen dessen Audi zur Zahlung von knapp 77.000 € Schadensersatz verurteilt worden war, bestätigte bereits, dass auch das Landgericht unsere Ansicht teilte, dass Audi nicht ausreichend deutlich machte, dass der streitgegenständliche Audi Q7, 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6, gerade nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte“, erklärt der dieses Verfahren führende Rechtsanwalt Göpfert.
Im dortigen Verfahren – wie in vielen anderen Verfahren bundesweit – stellte Audi in Abrede, dass 3,0 l Euro 6 Fahrzeuge des Modells Audi Q7 über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. „Der aktuelle Rückruf des KBA ist daher nicht zu unterschätzen, denn er zeigt wiederum, dass das KBA auch in diesen Modellen im Hinblick auf Manipulationssoftware erneut fündig wurde“, meint Dr. Marcus Hoffmann.
Nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal gegen verschiedenste Fahrzeughersteller vertritt, sollten Betroffene unverzüglich handeln. Der Rückruf und das zugehörige Software-Update werden bei Audi erneut unter dem Code 23X6 geführt. Da sich dieser Rückrufcode bei Rückrufen seit dem Jahr 2019 findet, läuft für Betroffene ggf. die Verjährungsfrist, die angesichts erster medialer Erwähnungen bereits zum Ablauf des 31.12.2021 enden könnte.
Schnelles und fundiertes Handeln ist daher angezeigt. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht dem Grunde nach kein Kostenrisiko. Dann sollten auch Besitzer eines Audi Q7 bald rechtlichen Rat einholen.
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.
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