Neues Bauland schaffen – eine Neuerung im Baugesetzbuch macht’s möglich!
„Baugesetzbuch (BauGB) § 13b – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ – so lautet der Paragraf im entsprechenden Regelwerk des Bundesamtes für Justiz, der für viele den Traum vom Eigenheim ein bisschen realistischer werden lassen könnte. Eigentlich schon Ende 2019 ausgelaufen, wurde der sogenannte „Grüne-Wiesen-Paragraf“ nun Anfang Mai wieder ins Baugesetzbuch aufgenommen. Er ermöglicht in erster Linie kleinen Kommunen, Bauland im Eiltempo zu bebauen. So dürfen brachliegende Flächen mit einer Größe von bis zu 10.000 Quadratmeter, die direkt an bereits zusammenhängend bebaute Ortsteile anschließen, erschlossen werden und so vielen Familien eine neue Heimat bieten.
Was haben Bauherren von dieser Regelung?
Spätestens seit der Corona-Pandemie haben viele ihre Liebe zum ländlichen Gebiet entdeckt. Doch auch außerhalb der Ballungszentren steht günstiges Bauland längst nicht mehr in unbegrenzter Menge zur Verfügung. Nicht selten warten Bauwillige, denen auch der Ortsrand zur Erfüllung ihres Traumes vom Eigenheim willkommen ist, jahrelang auf ein geeignetes Grundstück. Hier könnte der Paragraf 13b nicht nur für Bauland sorgen, sondern gleichzeitig auch für eine Beschleunigung und Vereinfachung von Planung und Bauantragsbearbeitung. Ein weiterer Vorteil: Diese Neubaugebiete benötigen weder aufwendig ausgewiesene Ausgleichsflächen noch einen förmlichen Umweltbericht. Selbe Teile der Bürgerbeteiligung entfallen, wenn der Paragraf 13b ins Spiel kommt.
Kritik am Paragraf 13b
Was so schön klingt, ruft natürlich auch schnell Gegner auf den Plan. Vor allem Umweltorganisationen stören sich an dieser Regelung und fürchten um die Bebauung von bis dahin vorhandenen, oft naturnahen Vegetationsflächen. Auch bemängeln die Kritiker, dass die Neuauflage der erleichterten Bebauung in den Außenbereichen der Kommunen und Gemeinden beinahe ausschließlich zur Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern genutzt werde. Der Geschosswohnungsbau, der auch Mietern zugutekäme, würde weitgehend vernachlässigt.
Tatsächlich hat eine Studie des Umweltbundesamtes im vergangenen Jahr ergeben, dass der Paragraf 13b in den weitaus meisten Fällen von kleinen, eher ländlich geprägten Gemeinden genutzt wurde. Aufgrund der gewünschten Grundstücksgröße – selten will man in ländlichen Gebieten ein kleines Grundstück mit kaum Garten – wurden unbebaute Freiflächen dadurch verstärkt, eine bauliche Nachverdichtung und die Nutzung freistehender Flächen trat kaum auf. Nicht zuletzt wird der Paragraf 13b von Kritikern deshalb auch als „Flächenfraß-Paragraf“ bezeichnet.
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2020 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.353 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1 Milliarde Euro. Mit 3.090 gebauten Häusern 2020 und mehr als 40.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.
Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards.
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de