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Niedriglohnbeschäftigung unter 20 Prozent

Erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Jahr 2019 unter die 20%-Marke (auf 19,9%) gesunken. Im Vergleich zum historischen Höchstwert von 24,1% (2011) ist das ein Rückgang um gut vier Prozentpunkte. Vor zwei Jahren arbeiteten noch 25,3% der ostdeutschen und 18, 9% der westdeutschen Beschäftigten für weniger als 11,50 € brutto pro Stunde. Hierzulande waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. Das zeigt der aktuelle Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). 

Das IAQ-Autorenteam Dr. Thorsten Kalina und Dr. Claudia Weinkopf hebt darin besonders die Entwicklung in Ostdeutschland hervor: In den Jahren 2011 bis 2019 hatte sich der Niedriglohnanteil dort von 39,4% auf 25,3% erheblich reduziert. Allein von 2018 auf 2019 gab es einen Rückgang der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um immerhin sieben Prozentpunkte. Er hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind.

In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9%) und schwankte danach zwischen 19,6% und 20,6%. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4% auf 18,9% gesunken, was aber immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 15% liegt. Von 2014 bis 2019 ist das Niedriglohnrisiko in Deutschland insgesamt um 14,3% gesunken.

Besonders häufig arbeiteten im Jahr 2019 für einen Stundenlohn unter 11,50€ vor allem Minijobber*innen (knapp 77%), unter 25-Jährige (fast 48%), Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung (44%), befristet Beschäftigte (knapp 37%), fast 31% der Ausländer*innen und ein Viertel der Frauen. 16,1% waren im Einzelhandel, 9,2% in der Gastronomie, 9,1% in der Gebäudebetreuung (Gebäudereinigung und Hausmeistertätigkeiten), 8,5% im Gesundheitswesen und 4,8% im Bereich Erziehung und Unterricht beschäftigt.

Kalina und Weinkopf empfehlen eine einmalige deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und die Bekanntheit der Höhe in der Öffentlichkeit zu verbessern. Bundesarbeitsministerium und Bundesfinanzministerium haben eine Anhebung im Jahr 2022 auf mindestens 12 € brutto pro Stunde vorgeschlagen. Wichtig sei es auch, die Minijobs in Deutschland zu reduzieren. Denkbar wäre es, die Geringfügigkeitsgrenze auf z.B. 300 € pro Monat abzusenken, sowie alternativ oder ergänzend Minijobs nur noch von bestimmten Beschäftigtengruppen – z.B. Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen – ausüben zu lassen.

Weitere Informationen: https://www.uni-due.de/iaq/iaq-report-info.php?nr=2021-06

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