Online-Casino Drückglück: Spielerin erhält 58.000 Euro zurück
Laut Glücksspielstaatsvertrag ist das Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das bedeutet, dass die Anbieter die Teilnahme am Online-Glückspiel erst gar nicht ermöglichen dürfen. Viele Anbieter halten sich allerdings nicht an das Verbot. Für die Spieler bedeutet der Verstoß gegen das Online-Glücksspiel-Verbot, dass sie ihren verlorenen Einsatz zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der das Urteil am Landgericht Regensburg erwirkt hat.
Von dem Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland wusste die Klägerin in dem Fall vor dem LG Regensburg nichts. Sie nahm über die deutschsprachige Webseite www.drueckglueck.com/de von ihrer Wohnung in Bayern aus an den Online-Glücksspielen teil. Viel Glück hatte sie nicht. Im Laufe der Zeit verlor sie dabei mehr als 58.000 Euro. Ihre Einsätze tätigte sie über ihren Computer bzw. Smartphone. Die Beträge wurden von ihren Konten in Deutschland abgebucht.
Mit ihrer Klage erklärte sei den Widerruf sämtlicher geschlossener Spielverträge und verlangte die Erstattung ihres Verlusts. Mit Erfolg: Das LG Regensburg stellte klar, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Bayern laut Glücksspielstaatsvertrag verboten ist. Daher seien der Rahmenvertrag und die Spielverträge zwischen der Klägerin und der Titanium Brace Marketing Ltd. ungültig. Die Gesellschaft müsse den Verlust erstatten, entschied das Gericht.
„Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz zumeist im EU-Ausland, z.B. auf Malta so wie die Titanium Brace Marketing Ltd. Obwohl sie das Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland kennen, bieten sie sie leicht zugänglich an. Da sie damit gegen geltendes Recht verstoßen, können die Spieler ihr verlorenes Geld zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
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