RAL-Gütegemeinschaft Lagerbehälter e. V. als Zertifizierungsstelle durch DIBt bestätigt
Die Anerkennung durch das DIBT umfasst zwei Bereiche:
- Bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen darf der Leiter Übereinstimmungszertifikate für Behälter, Auffangvorrichtungen und Rohre aus metallischen Werkstoffen der Zulassungsgruppe 41.1/1 aus der Fertigung seiner Mitglieder erteilen.
- Für die nachstehenden Bauprodukte darf der Leiter gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen Übereinstimmungszertifikate an seine Mitglieder ausstellen: Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Behälter (Tanks) aus Stahl zur oberirdischen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten außer flüssige Brennstoffe zur energetischen Versorgung von Heiz- und Kühlanlagen für Gebäude (DIN EN 12285:2) und für die unterirdische Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (DIN EN 12285:1).
Aufgrund der Einführung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020) in Bayern war eine Verlängerung der Anerkennung als Zertifizierungsstelle durch das DIBt erforderlich. Der positive Bescheid garantiert weiterhin den hohen Standard und gibt Herstellern und Kunden die notwendige Sicherheit.
Als technische Behörde mit Sitz in Berlin übernimmt das DIBt im Auftrag der sechzehn Länder und des Bundes zahlreiche öffentliche Aufgaben im Bereich der Bautechnik. Die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gehört seit der Institutsgründung 1968 zu den Kernaufgaben des Instituts. Zudem ist das DIBt für die Anerkennung und Notifizierung von unabhängigen Prüflaboren, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen zuständig.
Über die Gütegemeinschaft Lagerbehälter e.V.
Die Gütegemeinschaft Lagerbehälter e.V. ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen sowie eine Zertifizierungsstelle im Sinne der jeweils gültigen Landesbauordnungen.
Mitglied sind Hersteller von zylindrischen Stahltanks, die Träger des RAL Gütezeichens sind. Nach Maßgabe der Vereinssatzung verleiht die Gütegemeinschaft das Recht zur Führung des Gütezeichens an ihre Mitglieder. Diese unterwerfen sich freiwillig der Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen sowie der Güteüberwachung.
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