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Rechtzeitig zur Lockerung der Reisebeschränkungen: 77 Prozent der Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie zahlen Urlaubsgeld

Reisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus werden gerade immer mehr gelockert. Da kommt das Urlaubsgeld gerade richtig. „Die Mehrzahl der Beschäftigten aus der Metall- und Elektroindustrie dürfen sich aktuell über ein zusätzliches Urlaubsgeld freuen. Die zusätzliche Urlaubsvergütung, eine häufig freiwillige monetäre Zusatzleistung des Arbeitgebers, ist in großen Teilen der Metall- und Elektroindustrie auch tarifvertraglich geregelt,“ so Amelia Koczy, wissenschaftliche Expertin des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Weitere Informationen über freiwillige Zusatzleistungen: www.arbeitswissenschaft.net/verguetungsstudie-2020/

Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten in einer der am besten bezahltesten Branchen in Deutschland. Das liegt nicht nur an einem vergleichsweise hohen monatlichen Grundentgelt, sondern an vielen jährlichen und zusätzlichen Sonderleistungen. Die zusätzliche Urlaubsvergütung ist eine solche Leistung. Die Anreiz- und Vergütungsstudie des ifaa zeigt, dass rund 77 % der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ihren Beschäftigten ohne Führungsverantwortung ein zusätzliches Urlaubsentgelt zahlen. Schaut man sich nur die Betriebe an, die tariflich gebunden sind oder sich an einem Flächentarifvertrag orientieren, sind es sogar 85 %.

Wer nicht in Urlaub fährt, der spart oder investiert in sein Zuhause
Wer sich aus persönlichen Gründen gegen das Reisen entscheidet, spart sein Urlaubsgeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben die privaten Haushalte in Deutschland im vergangenen Jahr 16,2 % ihres verfügbaren Einkommens gespart – dies ist ein Rekordanstieg im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Sparquote noch 10,9 % betrug*. Die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung, Kultur sowie für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen haben sich am drastischsten verringert. Am deutlichsten erhöht haben sich dagegen die Ausgaben für Einrichtungsgegenstände und Geräte für den Haushalt*.

Die Verbreitung von Urlaubsgeld sowie anderen monetären und nicht monetären Zusatzleistungen kann in der Broschüre „ifaa-Studie: Anreiz- und Vergütungssysteme in der Metall- und Elektroindustrie – Teil 2“ nachgelesen werden.

* https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/konsumausgaben-pdf-5811109.pdf?__blob=publicationFile

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