Scheidungsfolgenvereinbarung und Scheidungsimmobilien
So endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelmäßig erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann jedoch Gütertrennung vereinbart und damit der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bereits beendet werden, auch wenn das Scheidungsverfahren noch nicht unmittelbar bevorsteht. Spätere Vermögenszuwachse der Ehegatten fallen dann nicht mehr in den Zugewinnausgleich.
Weitere Punkte wie der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und auch Regelungen zu Zugewinnausgleichsansprüchen können hier bereits einvernehmlich geregelt werden. Das spart Zeit und Kosten im späteren Scheidungsverfahren.
In der Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien häufig ein gewichtiger Punkt. Auch hier kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar frühzeitig Klarheit geschaffen werden.
Soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden? Oder möchte einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen und gegebenenfalls weiter darin wohnen? Wie verhält es sich dann mit noch bestehenden, gemeinsam besicherten Bankdarlehen? Wie erfolgt die Übertragung der Immobilie und was bedeutet dies für den Zugewinnausgleich der Ehegatten?
Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Notar gemeinsam mit den Ehegatten entsprechende Regelungen für diese Fragen festlegen und beurkunden.
Übrigens ist die Übertragung der Scheidungsimmobilie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel steuerfrei, da es im Grunderwerbssteuergesetz und im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz entsprechende Steuerbefreiungen gibt.
Ausführliche Informationen bietet der Fachbeitrag „Scheidungsfolgenvereinbarung – Die Scheidungsimmobilie“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:
Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht und Erbrecht
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Leistungsübersicht im Familienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/
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Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.
Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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