Energie- / Umwelttechnik

Solarpflicht für Parkplätze

Mit Nordrhein-Westfalen steht in einem weiteren Bundesland eine wichtige Entscheidung an: Das viertgrößte deutsche Bundesland plädiert für eine solare Baupflicht bei Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen. Ein essentieller Schritt, den schon einige Bundesländer zuvor wagten.

Eine Genehmigung für Parkflächen mit mehr als den oben genannten 35 Abstellplätzen soll es künftig nur dann geben, wenn diese Fläche mit Photovoltaik überdacht wird. Damit stellt man nicht nur ausreichende Produktion von sauberer Solarenergie sicher, man hat auch noch den Effekt der Doppelnutzung: Die Fläche ist bereits versiegelt und erfährt einen zusätzlichen Nutzen, die Überdachung schützt zudem vor Wind und Wetter.

Knappe Flächen

Mit dieser Solarpflicht für Parkplätze will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Flächen, die innerstädtisch ohnehin knapp sind, können ideal für die Erzeugung von Sonnenstrom genutzt werden: Es wird keine zusätzliche Fläche versiegelt, die Überdachung bringt sowohl zur Stromproduktion als auch für die darunter parkenden Fahrzeuge einen Nutzen.

Das Parken der Zukunft

Überdachte Parkplätze sind nichts Neues – mit Photovoltaikanlagen überdachte Parkplätze haben allerdings das Potential, zukunftsweisend zu sein. Wie man bereits in vielen, vor allem größeren Städten bemerkt hat, sind Flächen, auf denen Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden können, rar. Solare Aufrüstung ist daher wichtig und richtig – besonders, wenn es barrierefrei und für alle leistbar gestaltet werden kann. Das ist es auch, was das Geschäftsmodell der international tätigen Sun Contracting Unternehmensgruppe, Photovoltaik Contracting, ausmacht.

Photovoltaik Contracting

Photovoltaik Contracting bietet die Möglichkeit, eine freie Fläche oder ein Dach zur Erzeugung von Solarstrom zur Verfügung zu stellen, ohne den produzierten Strom selbst verbrauchen zu müssen. Sun Contracting errichtet und betreibt die Photovoltaikanlage, trägt dafür sowohl die Investitionskosten als auch die Kosten für Wartung und Instandhaltung – während der Vertragslaufzeit von mindestens 20 Jahren. Dimensioniert werden diese Photovoltaikanlagen so, dass die Fläche bestmöglich genutzt wird und damit der größtmögliche Nutzen aus der Anlage gezogen werden kann.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting Gruppe ist seit 2010 in der Photovoltaikbranche tätig. Besondere Bekanntheit erlangte vor allem im deutschsprachigen Raum mit Photovoltaik Contracting – einem innovativen Energiekonzept ähnlich Leasing oder Mietkauf. In Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Slowenien betreibt die Unternehmensgruppe derzeit 312 Photovoltaikanlagen als Contracting. Insgesamt hält man aktuell bei einer installierten und projektierten Photovoltaikleistung von 88,6 Megawattpeak. Zusätzlich ist die Sun Contracting AG auch als Emittentin nachhaltiger Investments seit Jahren erfolgreich. Aktuell liegen unter anderem drei Anleihen zur Zeichnung auf. Gezeichnet werde kann online, direkt bei der Emittentin bis Herbst 2021.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sun Contracting AG
Landstrasse 15
FL-9496 Balzers
Telefon: +41 (44) 55100-40
http://www.sun-contracting.com

Ansprechpartner:
Victoria Nömayr
Telefon: +41 44 55 100 40
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel