Energie- / Umwelttechnik

Stiftungsmodell muss sicherstellen, dass alle regionalen Landwirtschaftsbetriebe Flächen erwerben können

Der Thüringer Bauernverband (TBV) steht dem durch den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow vorgeschlagenem Stiftungsmodell für die Vergabe von Flächen, die von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) noch nicht verkauft wurden sind, aufgeschlossen gegenüber. Das Ausschreiben von Flächen an den Meistbietenden hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sowohl die Preise für die Flächen stark anstiegen als auch landwirtschaftsfremde Käufer verstärkt investierten. „Die von der BVVG im Ausschreibungsverfahren aufgerufenen Pacht- und Kaufpreise von Grünland- und Ackerflächen stehen schon seit Jahren in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen, die man mit Ackerbau und Viehzucht erwirtschaften kann“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV. Das Stiftungsmodell könne, so Wagner weiter, hier Abhilfe schaffen, wenn sichergestellt werde, dass die Flächen weiterhin für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Dies sei nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Flächenverluste und steigenden Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte von zentraler Bedeutung.

Die Vergabe der Flächen durch die Stiftung muss aus Sicht des TBV so ausgestaltet werden, dass keine überhöhten Preise aufgerufen werden. „Die Flächen sollten den Bewirtschaftern zur Verfügung gestellt werden, entweder durch Kauf oder Pacht. Wichtig ist, dass alle regionalen Landwirtschaftsunternehmen, unabhängig von Betriebsform, Betriebsgröße und Bewirtschaftungsart, die Möglichkeit erhalten, diese Flächen zu erwerben oder zu pachten“, so die Forderung Wagners.

Der Thüringer Ministerpräsident hatte heute eine Stiftung ins Gespräch gebracht, die von den ostdeutschen Bundesländern zu bilden wäre. Flächen, die von der BVVG noch nicht verkauft wurden, sollen in die Stiftung eingebracht und danach an regionale Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden. Ramelow reagierte mit seinem Vorschlag auf Sorgen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts stark steigender Preise für Agrarflächen, für die sich zunehmend auch Banken, Fonds und andere landwirtschaftsfremde Investoren interessieren.

Hintergrund

Nach einer Studie, die das Bundeslandwirtschaftsministerium im Januar vorgelegt hatte, spielt mit Blick auf die Eigentumsverhältnisse von ostdeutschen Agrarflächen die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) mit Hauptsitz in Berlin eine zentrale Rolle. Sie war Anfang der 1990er Jahre gegründet worden, um die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen bis zum Jahr 2030 zu privatisieren. Über Ausschreibungen verkauft und verpachtet die BVVG Äcker, Wiesen und Wälder. 2020 hatte die Gesellschaft nach eigenen Angaben rund 7850 Hektar Acker- und Grünlandfläche verkauft und weitere 22.700 Hektar neu verpachtet. Die meisten Flächen gingen nach ihren Angaben seit 1992 an regionale Landwirtinnen und Landwirte.

In Thüringen verwaltet die BVVG mit rund 4.200 Hektar den geringsten Umfang an Landwirtschaftsfläche unter den ostdeutschen Bundesländern.

Thüringen gilt als Bundesland mit dem höchsten Anteil an Pachtflächen in der Landwirtschaft. Er liege bei 75 Prozent, der Bundesdurchschnitt bei 59 Prozent.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Telefon: +49 (361) 26253200
Telefax: +49 (361) 26253225
http://www.tbv-erfurt.de

Ansprechpartner:
Axel Horn
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (361) 26253-228
Fax: +49 (361) 26253-225
E-Mail: axel.horn@tbv-erfurt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel