Trilog zur GAP-Reform
Die Forderungen nach mehr öffentlicher Intervention und der Möglichkeit vorübergehender Mengensteuerung bei Marktkrisen wurden abgelehnt. Damit bleibt die Marktorientierung der GAP als Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft erhalten. Positiv ist zudem, dass weiterhin auf eine verpflichtende Kappung hoher Direktzahlungen verzichtet wird. „Dies hätte die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften einseitig benachteiligt“, betont der DRV-Präsident.
Die stärkere Ausrichtung der GAP an Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes begrüßt der DRV. In Verbindung mit der Farm-to-Fork-Strategie zeichnet sich allerdings eine Extensivierung von Teilen der Agrarproduktion ab. Dazu Holzenkamp: „Hier ist Augenmaß erforderlich. Die Agrarpolitik darf die Ernährungssicherheit nicht aus den Augen verlieren. Andernfalls wäre die EU verstärkt auf Importe aus Drittstaaten angewiesen. Dort sind die Produktionsstandards niedriger. Der Nachhaltigkeit würde damit ein Bärendienst erwiesen.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,5 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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