Finanzen / Bilanzen

Unternehmensumsätze 2019 überstiegen in Bayern die Billionen-Euro-Grenze

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2019 in Bayern 618 625 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wie sich aus den Er-gebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, stieg die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit ge-genüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent (+2 310 steuerpflichtige Unternehmen). Die genannten Unternehmen erzielten im Berichtsjahr 2019 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,19 Billionen Euro (+4,0 Prozent). Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 32,09 Milliarden Euro (+6,0 Prozent ggü. dem Vorjahr).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatz-steuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 618 625 Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dies sind 2 310 mehr als im Jahr 2018. Die in 2019 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,19 Billionen Euro und übertrafen damit den entsprechenden Vor-jahreswert um 4,0 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug rund 1,9 Millionen Euro.

381,9 Milliarden Euro Umsatz wurde von den 93 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen diese mit einem Anteil von 32,1 Prozent zu den angemeldeten Umsät-zen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Bezogen auf die Rechtsform wurde der mit 61,2 Prozent (bzw. 727,85 Milliarden Euro) größte Anteil der angemeldeten Umsätze von den 105 610 Kapitalgesellschaf-ten erwirtschaftet. Es folgten die 83 574 Personengesellschaften mit einem Umsatz-anteil von 22,6 Prozent (bzw. 269,45 Milliarden Euro) und die 412 422 Einzelunter-nehmen mit einem Umsatzanteil von 10,7 Prozent (bzw. 126,96 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichts-jahr 117,82 Milliarden Euro (+6,4 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,31 Billionen Euro (+4,2 Prozent gegenüber 2018). Nach Ver-rechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019 bei 32,09 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 1,81 Milliarden Euro bzw. um 6,0 Prozent.

Hinweis:
Die Statistik über die Umsatzsteuervoranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 17 500 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.

Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 24/2021 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern im Jahr 2019)“ (Bestellnummer: L4100C 201900). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/… als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Telefon: +49 (911) 98208-6109
https://www.statistik.bayern.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel