Urteil: Überschwemmung – ein Fall für die Kasko?
Ist ein Gebiet von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Dies passiert meist dann, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich das Oberflächenwasser zurückstaut. Für Wasserschäden am eigenen Fahrzeug kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 4/18) kann der Teilkaskoschutz auch dann greifen, wenn man während des Unwetters in einen überschwemmten Straßenbereich hineingefahren ist, weil die Wassertiefe falsch eingeschätzt und man davon überrascht wurde. „Überschwemmungsschäden können schnell sehr teuer werden“, weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Nicht selten führen sie zu einem Totalschaden, wenn Elektrik, Motor und Katalysator betroffen sind und Schlamm in den Innenraum gelangt. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte man das Auto nicht anlassen, sondern die Batterie abklemmen. Wer einen Schutzbrief hat, kann auch den Versicherer anrufen und einen Pannenservice in Anspruch nehmen und das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt abschleppen lassen. Nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung fällt, wenn der Schaden durch das Fahrverhalten verursacht wurde, beispielsweise durch Ausweichen, Abbremsen oder Gegenlenken. „Dies ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung“, so Bösl. Wer sich Ärger ersparen will, sollte bei der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden leistet. Sonst ist der Versicherer berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens Abzüge vorzunehmen oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung zu verweigern.
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