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VRS führt im August das 10-Tage-FlexTicket ein

Als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitswelt entwickelt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) mit seinen Partnerunternehmen weiterhin attraktive Ticketangebote. Neu aufgenommen ins Ticketsortiment wird ab dem 01. August 2021 das 10-Tage-FlexTicket. „Dieses neue Ticket richtet sich vor allem an Personen, bei denen sich die Arbeitswelt in Richtung Flexibilisierung verändert hat“, so VRS-Geschäftsführer Michael Vogel.

Das 10-Tage-FlexTicket wird es exklusiv als HandyTicket in den Apps des VRS und der Verkehrsunternehmen geben. Es kann in allen Preisstufen des VRS-Tarifs erworben werden (Ausnahme Kurzstrecke) und enthält zehn Fahrtberechtigungen als 24StundenTicket der gewählten Preisstufe. Verbraucht werden müssen diese zehn Fahrtberechtigungen innerhalb von 30 Tagen, wobei das Kaufdatum dem ersten Geltungstag entspricht. Eine Rückerstattung für nicht unternommene Fahrten erfolgt nicht.

„Der Großteil unserer Fahrgäste besitzt ein Abonnement und ist damit sehr zufrieden. In vielen Fällen bieten die Zeitkarten Rundum-sorglos-Pakete mit zum Teil verbundweiter Gültigkeit, die von den Kund*innen geschätzt werden. Der Großteil der Fahrgäste wird daher sicherlich das gewohnte Abonnement weiter beziehen. Wir sehen jedoch, dass sich die Arbeitswelt momentan stark ändert. Durch innovative Ansätze versuchen wir daher, unseren Fahrgästen genau das Angebot zu machen, das perfekt zu ihnen und ihrem Alltag passt“, so Michael Vogel.

Zu den weiteren tariflichen Maßnahmen, mit denen auf die Auswirkungen durch die Corona-Pandemie reagiert wird, zählt unter anderem das Schnupper-Abo, das noch im Laufe dieses Jahres angeboten werden soll. Wer innerhalb des Aktionszeitraums ein Abonnement abschließt, profitiert von einer auf einen Monat reduzierten Kündigungsfrist. Zudem muss kein normalerweise bei einer Kündigung anfallender Differenzbetrag gezahlt werden. Zudem läuft seit Mai dieses Jahres ein JobTicket-Pilotprojekt. Hierbei können Unternehmen ab 50 Mitarbeitern das JobTicketLight im Fakultativmodell abnehmen. Bislang konnten Unternehmen ab 50 Mitarbeitern das JobTicket nur im Solidarmodell, also für alle Beschäftigte, abnehmen. Bei den JobTickets des Pilotprojekts gibt es keine verbundweite Gültigkeit, sondern es werden bei der Berechnung die Preisstufen vom Zuhause bis zur Arbeitsstelle zugrunde gelegt. Teilnehmen können Firmen, bei denen mindestens zehn Personen das JobTicketLight abnehmen.

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