Was gilt für die Hochzeit, den runden Geburtstag oder die Taufe?
„Im Wesentlichen unterscheidet die Verordnung des Landes drei Bereiche, in denen verschiedene Regelungen für private Feierlichkeiten gelten: Erstens die Gastronomie, zweitens beispielsweise Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser, angemietete Räumlichkeiten sowie Feiern im privaten Umfeld“, skizziert Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Verordnungslage. Grundsätzlich gilt für Feierlichkeiten im Innenraum von Gastronomie oder beispielsweise in Bürgerhäusern eine Obergrenze von 100 Personen. Dabei sind Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 ausgenommen. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept umsetzen, Gäste eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Negativtest vorweisen, wenn sie nicht vollständig geimpft, genesen oder jünger als sechs Jahre alt sind. Auch die Mindestabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden. Außerdem gilt eine Sitzplatzpflicht mit maximal zehn Personen am Tisch, und Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen, wenn möglich elektronisch, gesammelt werden. Ebenso müssen diese Regeln in DGHs und Bürgerhäusern umgesetzt werden, wenn diese für private Feiern genutzt werden, teilt das Gesundheitsamt mit. „Auch hier besteht eine Testpflicht und es gelten die strengen Abstands- und Hygieneregeln, die in der Gastronomie anzuwenden sind“, sagt Dr. Mischak.
Im Privaten Umfeld – sprich auf dem eigenen Grundstück und im Freien – darf die Teilnehmeranzahl beispielsweise eines Geburtstags oder einer Hochzeit, die 100er-Marke überschreiten. Dort sind insgesamt bis zu 200 ungeimpfte und nicht genesene Gäste erlaubt. Auch muss ein Hygienekonzept umgesetzt werden, Mindestabstände eingehalten, die Kontaktpersonennachverfolgung gewährleistet und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Testnachweise sind für die Gäste empfohlen. In geschlossenen Räumen und privatem Wohnraum gibt das Land Hessen Regeln und dringende Empfehlungen für größere Feiern und Zusammenkünfte vor. Demnach müssen Mindestabstände eingehalten werden (können) und sollten negative Testergebnisse vorliegen. „Bei aller Freude über das was mittlerweile wieder geht, dürfen Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht nicht komplett vergessen werden. Die Zahlen im Vogelsbergkreis stimmen zuversichtlich, nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass das so bleibt“, sagt Dr. Jens Mischak abschließend.
Eine detaillierte Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen stellt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unter www.vogelsbergkreis.de/corona zur Verfügung.
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