Zigarettenrauch und Schönheitsreparaturen
In einem konkreten Fall waren die Verfärbungen an Türrahmen, -blättern und -zargen nach nur einem Jahr so stark, dass der Vermieter alles abschleifen und zweifach streichen musste, um die Verfärbung zu beseitigen. Auch die Richter sahen im exzessiven Rauchen eine Beschädigung und damit Verschlechterung der Mietsache, die über einfache Schönheitsreparaturen hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erforderlich gemacht hatte, für die der Mieter schadensersatzpflichtig war (Amtsgericht Brandenburg, Az.: 31 C 249/17).
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