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Zum Start des Presseleistungsschutzrechts in Deutschland: upday sichert faire Vergütung zu und erneuert Lizenzvereinbarung mit Corint Media

Anlässlich des ab heute in Deutschland gültigen europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage bekräftigt upday seinen Standpunkt, auch nach den Regeln des neuen Presseleistungsschutzrechts allen Anbietern, deren Inhalte auf upday vertreten sind, eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Damit stärkt der News-Aggregator unmittelbar den unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära in seiner ganzen Breite und Vielfalt.

Damit die Verlage unkompliziert ihr Geld erhalten, hat upday seine Lizenzvereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media erneuert, die die Rechteverwertung als eine Art „One-Stop-Shop“ ausüben wird. Alle Rechteinhaber haben die Möglichkeit, sich direkt an Corint Media zu wenden. Wie schon im Zuge des (2019 vom EuGH für unwirksam erklärten) Leistungsschutzrechts von 2013 praktiziert, wird upday Lizenzzahlungen an Corint Media entrichten, die diese dann an die teilnehmenden Verlage ausschüttet. Mit Rechteinhabern, die sich nicht kollektiv vertreten lassen, strebt upday individuelle Lösungen nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen Leistungsschutzrechts an.

Peter Würtenberger, CEO von upday: „Seit seiner Gründung ist upday ein verlässlicher Partner der Verlage. Wir freuen uns, dass sie mit Hilfe unserer Angebote in Deutschland allein im Jahr 2020 mehr als 1,5 Milliarden zusätzliche Visits generieren konnten. Wo und wann immer es ein gesetzliches Leistungsschutzrecht gab, haben wir dieses respektiert und konsequent in die Praxis umgesetzt. Mit der nun erneuerten Lizenzvereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media eröffnen wir Verlagen einen komfortablen Weg, zusätzlich zu der durch upday vermittelten Reichweite eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte zu erzielen.“

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