Gesundheit & Medizin

20 Jahre SGB IX – DEGEMED zieht gemischte Bilanz

Vor genau 20 Jahren, am 01.07.2001, trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft und schuf eine neue Grundlage für das moderne Rehabilitationsrecht in Deutschland.

Die Erwartungen waren hoch, als die damalige rot-grüne Bundesregierung die Modernisierung des Rehabilitationsrechts in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte. Die DEGEMED hatte damals Vorschläge für ein zeitgemäßes Rehabilitationsrecht entwickelt und klare gesetzliche Regelungen gefordert. Vor allem das Verhältnis von Patient_innen, Leistungsträgern und Leistungserbringern sollte neu justiert und verbindlicher ausgestaltet werden.

„Die hohen Erwartungen hat das SGB IX nur teilweise erfüllt“, bilanziert DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall. „Das SGB IX setzt klare Fristen für die Bearbeitung von Reha-Anträgen und zur Durchführung von Begutachtungen. Das führt zu einer deutlichen Beschleunigung der Antrags- und Bewilligungsverfahren. Patient_innen profitieren davon sehr. Ebenso hat das SGB IX eine klare und einheitliche Grundlage für das Wunsch- und Wahlrecht geschaffen und damit die Selbstbestimmung der Patient_innen deutlich erhöht“, hebt Lawall hervor.

Auf der anderen Seite sei es nicht gelungen, klare und verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungsanbietern zu schaffen. „Hier enthält das SGB IX nur wenige Programmsätze. Die wirklich wichtigen Fragen etwa zur Vergütung werden gar nicht oder weiter in den Einzelgesetzen der Leistungsträger geregelt“, moniert Lawall. Ein wirksames Rahmenrecht müsse aber auch bei diesen wichtigen Fragen die Standards setzen.

Die DEGEMED appelliert daher an Politik und Gesetzgeber, in der künftigen Legislaturperiode die bisherigen Regelungen des SGB IX auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und nachzuschärfen.

Über DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 284496-6
Telefax: +49 (30) 284496-70
http://www.degemed.de

Ansprechpartner:
Julia Peters
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 284496-6
Fax: +49 (30) 284496-70
E-Mail: j.peters@degemed.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel