Energie- / Umwelttechnik

Bundesnetzagentur legt Trassenkorridor für Abschnitt der Stromleitung A-Nord fest

Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für einen weiteren Abschnitt der Gleichstromleitung A-Nord abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf das Teilstück zwischen dem Raum Wietmarschen und dem Raum Borken/Schermbeck.

Der rund 93 km lange Trassenkorridor beginnt im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen und verläuft entlang der Grenze zu den Niederlanden. In Nordrhein-Westfalen verläuft der festgelegte Trassenkorridor durch den Kreis Steinfurt, teilweise entlang der Bundesautobahn A 31 und endet im Kreis Borken. Dort schließt er an den bereits festgelegten Trassenkorridor für den Abschnitt Raum Borken/Schermbeck – Osterath an.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter: www.netzausbau.de/vorhaben1-c

Nächster Schritt: Planfeststellungsverfahren

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. In diesem Verfahren findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Bundesnetzagentur rechnet im dritten Quartal 2021 mit dem Antrag auf Planfeststellung.

Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie unter www.youtube.com/netzausbau

Hintergrund

Die Stromleitung A-Nord bildet mit der südlich anschließenden Leitung Ultranet den sogenannten Gleichstromkorridor A.

A-Nord verläuft von Emden Ost nach Osterath. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2 GW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Die Bundesfachplanung von A-Nord erfolgt in vier Abschnitten.  

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