Finanzen / Bilanzen

Canada Nickel gibt „Bought Deal“-Privatplatzierung von Flow-Through-Aktien im Wert von 10,0 Mio. Dollar bekannt

Canada Nickel Company Inc. („Canada Nickel“ oder das „Unternehmen“ – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/canada-nickel-company-inc/) (TSX-V:CNC) (OTCQB: CNIKF) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung mit Cantor Fitzgerald Canada Corporation und Echelon Wealth Partners als Joint Bookrunners und Lead Underwriters im Namen eines Konsortiums von Emissionsbanken (zusammen die „Emissionsbanken" ") geschlossen hat, wonach sich die Emissionsbanken bereit erklärt haben, Flow-Through-Stammaktien des Unternehmens (die „FT-Aktien") zu einem Preis von 4,10 Doller pro FT-Aktie (der „Ausgabepreis“) für einen Gesamtbruttoerlös von 10 Dollar (das „Angebot“) zu erwerben.

Mark Selby, Chair und CEO, sagte: „Diese Finanzierung ermöglicht es uns, bis zum Jahresende gut finanziert zu bleiben, und bietet erhebliche finanzielle Flexibilität, während wir unser erfolgreiches Explorationsprogramm vorantreiben und unsere Gespräche mit potenziellen strategischen Partnern avancieren.“

Der Nettoerlös aus dem Verkauf der FT-Aktien wird zur Finanzierung des Explorationsprogramms im Jahr 2021 auf dem zu 100 % unternehmenseigenen Nickelsulfid-Projekt Crawford verwendet.

Der Abschluss des Angebots wird am oder um den 27. Juli 2021 erwartet oder an einem anderen Datum, auf das sich das Unternehmen und die Emissionsbanken einigen können, und unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung von der TSX Venture Exchange und den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden. Die im Rahmen des Angebots auszugebenden FT-Aktien unterliegen in Kanada einer Haltefrist, die in vier Monaten und einem Tag nach dem Abschlussdatum des Angebots abläuft. Im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten die Emissionsbanken eine Barprovision von 6,0 % des Bruttoerlöses des Angebots.

Darüber hinaus hat das Unternehmen den Emissionsbanken eine Mehrzuteilungsoption zum Kauf von weiteren FT-Aktien eingeräumt, deren Anzahl sich bis zu 15 % der verkauften FT-Aktien belaufen kann. Diese Mehrzuteilungsoption kann jederzeit ganz oder teilweise bis zu 48 Stunden vor dem Abschlussdatum des Angebots ausgeübt werden.

Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung registriert und dürfen in den USA nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen befreit. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch darf ein Verkauf der Wertpapiere in einem Staat erfolgen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre.

Über Canada Nickel Company

Canada Nickel Company Inc. avanciert die nächste Generation von Nickelsulfid-Projekten, um Nickel zu liefern, der für die Versorgung des wachstumsstarken Elektrofahrzeug- und Edelstahlmarktes benötigt wird. Die Canada Nickel Company hat in mehreren Jurisdiktionen die Bezeichnungen NetZero NickelTM, NetZero CobaltTM und NetZero IronTM als Markenzeichen beantragt und verfolgt die Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von Nickel-, Kobalt- und Eisenprodukten ohne Kohlenstoffemissionen. Canada Nickel bietet Investoren in Jurisdiktionen mit einem geringen politischen Risiko einen Hebel für Nickel und Kobalt. Canada Nickel ist derzeit durch ihr zu 100 % in Unternehmensbesitz befindliches Vorzeigeprojekt, Crawford, ein Nickel-Kobaltsulfid-Projekt im Zentrum des produktiven Bergbau-Camps Timmins-Cochrane verankert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.canadanickel.com

Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Informationen, die gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen „zukunftsgerichtete Informationen“ darstellen können. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Terminologien wie „planen“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „Budget“, „geplant“, „Schätzungen“, „Prognosen“, „beabsichtigt", „antizipiert" oder „erwartet nicht" oder „glaubt" oder Variationen solcher Wörter und Ausdrücke oder geben an, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „eintreten" oder „erreicht werden“ „dürften", „könnten", „würden", oder „durchgeführt“ oder „erreicht werden“.

Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf die Verwendung der Erlöse des Angebots; den Zeitpunkt und die Fähigkeit des Unternehmens, die endgültige Genehmigung des Angebots von der TSX Venture Exchange, wenn überhaupt, zu erhalten; die steuerliche Behandlung der FT-Aktien; der Zeitpunkt des Steuerverzichts an die Zeichner; und Aussagen zu Explorationsergebnissen und Explorationsplänen. Zukunftsgerichtete Informationen basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen, die zwar als angemessen erachtet werden, aber bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den darin zum Ausdruck gebrachten oder implizierten zukunftsweisende Informationen abweichen. Zu den Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen könnten, gehören unter anderem: zukünftige Preise und das Angebot an Metallen, die zukünftige Nachfrage nach Metallen, die Ergebnisse der Bohrungen, die Unfähigkeit, die für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Liegenschaft erforderlichen Gelder aufzubringen, Umweltverpflichtungen (bekannt und unbekannt), allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unsicherheiten, Ergebnisse von Explorationsprogrammen, Risiken der Bergbauindustrie, Verzögerungen bei der Einholung behördlicher Genehmigungen, Nichteinholung behördlicher oder Aktionärsgenehmigungen und die Auswirkungen von mit COVID-19 in Zusammenhang stehenden Störungen des Geschäftsbetriebs des Unternehmens, einschließlich seiner Mitarbeiter, Lieferanten, Einrichtungen und anderer Stakeholder. Es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Informationen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Informationen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen gelten zum Datum dieser Veröffentlichung und basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements und den Informationen, die dem Management zum Datum dieser Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Canada Nickel lehnt jegliche Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
Swiss Resource Capital AG
E-Mail: info@resource-capital.ch
Mark Selby
Chair und CEO
Telefon: +1 (647) 256-1954
E-Mail: info@canadanickel.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel