Bildung & Karriere

Digitalisierungsspezialist*innen für eine zukunftsfeste Kanzlei – Vorbereitungskurse starten

Ab September fällt der Startschuss für einen Großteil der Vorbereitungskurse für den*die Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Mit der neuen Fortbildung ermöglicht die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) den Steuerberater*innen, ihren Mitarbeiter*innen neue, attraktive Aufstiegschancen und ihrer Mandantschaft ein breiteres Leistungsportfolio zu bieten. Das macht den Berufsstand zukunftssicher.

Die ersten Prüfungen werden im März 2022 von den örtlichen Steuerberaterkammern oder in Prüfungsverbünden von einer benachbarten Steuerberaterkammer durchgeführt. Nähere Infos zu den Vorbereitungskursen, zur Prüfungsinstitution sowie den Prüfungsorten sind demnach bei den Steuerberaterkammern erhältlich. Eine Übersicht der Kontaktdaten findet sich auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de.

Welche Chancen bietet die neue Fortbildung? Der FAIT ermöglicht es vor allem IT-affinen Steuerfachangestellten, die eigenen Kompetenzen bei digitalen Prozessen auszubauen. Der Bedarf an derart fortgebildeten Mitarbeiter*innen ist groß, denn in Zukunft gilt es IT-Prozesse und Schnittstellen in den Steuerberaterkanzleien zu optimieren und neu zu denken. Die Fachassistent*innen können den Berufsstand u. a. bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen.

Auf dem Youtube-Kanal der BStBK steht zudem ein Mitschnitt des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESSES 2021 bereit mit weiteren Informationen rund um die neue Fortbildung: https://www.youtube.com/watch?v=FSfO3IlFJLQ.

Über Bundessteuerberaterkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit über 100.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater*innen und die Ausbildung des Nachwuchses.

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