Erneute Konsultation zu PFAS läuft bis 19. September 2021
Bereits 2020 hatten sich Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark darauf geeinigt, ein gemeinsames Dossier für einen umfassenden REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten. Damit wollen sie die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) in der Europäischen Union beschränken. Durch die schwer abbaubaren PFAS besteht die Gefahr, dass Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser verunreinigt werden. Auch schädigende Wirkungen auf Mensch und Umwelt lassen sich nicht ausschließen.
Parallel zu ihrer Absichtserklärung veröffentlichten die Mitgliedstaaten Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen sowie einen zugehörigen Fragebogen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation möglichst gut abbilden und verbleibende Datenlücken geschlossen werden. Mit Hilfe dieser Informationen soll im kommenden Jahr ein maßgeschneiderter Beschränkungsvorschlag vorgelegt werden, der Ausnahmen für einige auch zukünftig für die Gesellschaft wichtige Verwendungen der PFAS enthalten kann. Um solche Ausnahmen begründen zu können, sind die fünf Mitgliedstaaten auf die Mitarbeit der Interessenvertreter angewiesen, da nur diese die hierfür nötigen detaillierten Kenntnisse über ihre Verwendungen haben.
Darum richtet sich die erneute Befragung vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.
Den Fragebogen gibt es bis zum 19. September 2021 im Internetangebot der BfC bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der Adresse https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/Beschraenkungen-DE
oder https://link.webropolsurveys.com/S/A268AB47DAB9D5DA (direkter Link zum Webropol-Fragebogen).
Die formale Absichtserklärung der fünf Mitgliedsstaaten gibt es im Internetangebot der ECHA unter: https://echa.europa.eu/nl/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b.
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
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