EU-Klimapaket: Wohnungswirtschaft begrüßt geplante sozial verträgliche Umsetzung – Emissionshandel bei Gebäuden braucht Preisobergrenze
Mit den Kommissionsplänen will die EU sicher stellen, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 55 Prozent gegenüber 1990 in Europa zu senken. Bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden. Die Wohnungswirtschaft begrüßt grundsätzlich, dass die EU für ihre ambitionierten Klimaziele Hilfsmaßnahmen für finanziell schwächere Haushalte vorsieht. Dazu wurde gestern auch der Entwurf eines unterstützenden Richtlinien-Paketes veröffentlicht.
„Die erhöhten Klimaziele müssen sozial verträglich umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für das Wohnen als Lebensmittelpunkt der Menschen. Deshalb begrüßen wir die im Paket der EU-Kommission enthaltenen Vorgaben, nach denen Haushalte mit niedrigen Einkommen besonders unterstützt werden sollen“, sagt Gedaschko. Die Einnahmen eines Emissionshandels im Gebäudesektor sollten dazu in die Unterstützung finanziell schwächerer Haushalte bei der Umsetzung von klimaschützenden Maßnahmen fließen.
Die EU-Kommission beschreitet mit ihren Plänen einen sehr ähnlichen Weg wie der GdW mit seinem neu entwickelten Konzept einer Klima-Plus-Förderung. Dabei handelt es sich um das erste allumfassende Konzept, mit dem die erhöhten Klimaziele beim Wohnen annähernd warmmietenneutral umgesetzt und gleichzeitig langfristig günstige Mieten gesichert werden können. Die Klima-Plus-Förderung ist zusätzlich zur bestehenden Bundesförderung notwendig. „Wir brauchen ein neues, langfristiges Versprechen für bezahlbare Mieten, um die sehr ambitionierten Klimaziele beim Wohnen sozial verträglich umsetzen zu können. Nur so kann bezahlbares Wohnen dauerhaft für breite Schichten der Bevölkerung gesichert werden“, sagt Gedaschko.
Kritisch sieht die Wohnungswirtschaft die von der Kommission vorgeschlagene Ausgestaltung des geplanten Emissionshandels für den Gebäudebereich. „Wir befürworten einen separaten EU-weiten Emissionshandel für Gebäude mit einer Preisobergrenze, die jährlich steigt. Die Preisobergrenze ist entscheidend, um finanzielle und soziale Verwerfungen zu vermeiden, die am Ende die Mieter und Verbraucher insgesamt benachteiligen“, sagt Gedaschko. Generell muss sich die Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern am energetischen Zustand des jeweiligen Gebäudes orientieren. Denn in energetisch sanierten Gebäuden ist das Nutzerverhalten der Bewohner bei den anfallenden Energiekosten der entscheidende Faktor. Ansonsten werden ausgerechnet die verantwortlichen Vermieter bestraft, die ihre Gebäude bereits modernisiert haben – darunter viele Wohnungsunternehmen.
Ebenso kritisch bewertet die Wohnungswirtschaft Ansätze aus dem neuen EU-Gesetzespaket, nach denen Wohnungen von kommunalen Unternehmen unter die geplanten schärferen Anforderungen gefasst werden könnten, die für Gebäude der öffentlichen Hand gelten. In Deutschland sind kommunale Wohnungsunternehmen unter marktüblichen Bedingungen tätig und tragen die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit einhergehenden Verluste selbst.
Was im EU-Paket fehlt, sind eindeutige und praktikable Regeln für Strom, der vor Ort erzeugt und durch die Mieter innerhalb des Quartiers verwendet wird. Stattdessen macht die Kommission mehr ordnungsrechtliche Vorgaben für den Gebäudesektor. Durch noch mehr Ordnungsrecht können aber hemmende rechtliche Regelungen nicht ausgeglichen werden. Im Gegenteil: Zukunftstechnologien wie Quartiersstrom müssen wirtschaftlich gemacht werden.
„Insgesamt vermissen wir in dem Klimapaket den eigentlich notwendigen Paradigmenwechsel: Alle Quellen erneuerbarer Energien vor Ort müssen sehr einfach genutzt werden können, denn nur die Nutzung erneuerbarer Energien führt zur Klimaneutralität“, sagt Gedaschko.
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