Fällt die EEG-Beihilfe für Recyclingunternehmen?
Im Jahre 2014 hatte die Europäische Kommission die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (2014/C 200/01) verabschiedet. Hierdurch war es Teilen der Recyclingbranche möglich, von der Europäischen Kommission Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen zu erhalten.
Die Europäische Kommission beabsichtigt nun eine Änderung dieser Leitlinien und hat am 07.06.2021 einen entsprechenden Entwurf im Konsultationsverfahren veröffentlicht, zu dem bis zum 02.08.2021 Stellung genommen werden kann. Die Leitlinien sollen dann zum 01.01.2022 in Kraft treten und sehen eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 vor.
Obwohl die EU-Kommission ausdrücklich als Ziel der geänderten Leitlinien die effizientere Erfüllung des Europäischen Green Deals im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes hervorhebt, würden die aktuellen Änderungen dazu führen, dass die bislang beihilfeberechtigten Recyclingunternehmen zukünftig aus der Beihilfeberechtigung überwiegend herausfallen würden.
"Wenn den Kunststoffrecyclingunternehmen die EEG-Beihilfen gestrichen werden, ist das gleichbedeutend mit einer erheblichen Schwächung der Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich. Damit arbeitet die EU-Kommission gegen die eigene "Europäische Plastikstrategie", die vorsieht, dass die Grundlagen für eine neue Kunststoffwirtschaft geschaffen werden sollen, in der bei Design und Herstellung den Erfordernissen in Bezug auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Wie dies mit einer Schwächung der Kunststoffrecyclingunternehmen zusammenpassen soll ist rätselhaft. In einer Zeit, wo die EU-Kommission den Green Deal auf den Weg bringt und sich die Stärkung des Recyclings auf die Fahnen geschrieben hat, kann dieses Vorhaben nur Kopfschütteln auslösen", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Der bvse arbeitet gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband EuRIC AISBL bereits mit Hochdruck an einer Stellungnahme an die Europäische Kommission, um die Interessen der Recyclingbranche zu wahren. Um den Umfang der Betroffenheit von Recyclingunternehmen besser einschätzen und in der Stellungnahme berücksichtigen zu können, hat der Verband deshalb gestern eine Mitgliederumfrage gestartet.
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 98849-27
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: Lacher@bvse.de