Freiburger Riesen-Neubaustadteil Dietenbach und das Urteil des VGH Baden-Württemberg
Das Gericht erklärte eingangs, der Berichterstatter des Senats sei wegen Erkrankung ausgefallen. Die Vorsitzende nahm diese Aufgabe selber als Ersatzperson wahr. Der Berichterstatter ist dasjenige Senatsmitglied, das möglichst alle Akten, dem Vernehmen nach 35 Ordner, kennen sollte, die umfangreichen Schriftsätze der Parteien analysiert, die Verhandlung vorbereitet und berichtet. Vertreten lassen mußte sich ausgerechnet auch der Chef der Anwaltskanzlei der Kläger. Das Gericht bemühte sich zwar mit einem etwa 4-stündigen Rechtsgespräch mit den beiden Parteien um die Klärung einer Reihe rechtlich wichtiger offener Fragen, von denen mehrere am 6. Juli offen blieben und die das Gericht dann allein weiter klären wollte. Weil die von Landeigentümern beklagte Stadt Freiburg i.Br. mit 4 Sprechern erschien, nahm sie den Löwenanteil der Redezeit in Anspruch. Das Gericht vertrödelte zudem Zeit, indem ein älterer Richter sich mit der Stadt darüber nett unterhielt, warum er früher als junger Mensch nach Freiburg ging oder nicht.
Es wurde, so Löser, mindestens ein sehr wichtiger Punkt vom Gericht offenbar gar nicht ausreichend vorgeklärt. Das Gericht hatte Zweifel am Bedarf für den Neubaustadtteil und wollte zu Recht wissen, ob denn in späteren Jahren etwa nach 2030 oder 2035 überhaupt noch Bedarf bestehe, da Dietenbach laut Stadt nach und nach bis 2042 errichtet werden solle. Die Bevölkerungsvorschau des Statistischen Landesamts zeigt nämlich für Freiburg für 2017-2035 nach Mitte der 2020er Jahre praktisch kein oder nur sehr geringes Wachstum auf. Damit wäre der Neubaustadtteil auf der "grünen Wiese" nicht gerechtfertigt. Das Gericht schien damit zufrieden zu sein, dass die Stadt erklärte, die Untersuchung des Landesamts sei erst 2019 veröffentlicht worden. Damit wäre das ohne Belang für den beklagten Satzung-Beschluss vom 24.7.2018, welcher der rechtlich maßgebliche Zeitpunkt ist. Aber:
Es verwundert sehr, dass das Gericht und die Beteiligten dazu vergaßen, das für 2014-2035 eine Vorausschau des Landesamts besteht, die offenbar vor 2018 veröffentlicht wurde, also für das Urteil relevant ist und die kein Bevölkerungswachstum Freiburgs nach Mitte der 2020er aufzeigt. Diese Vorschau ist in einer ausführlichen Rüge nach § 215 Baugesetzbuch enthalten, die ECOtrinova e.V., NABU Freiburg e.V. und einige Freiburger Bürger an die Stadt Freiburg Mitte 2019 einreichten. Das Gericht als einzige Tatsacheninstanz hat demnach den Sachverhalt offensichtlich unzureichend ermittelt. Das Urteil hätte nach Auffassung von ECOtrinova also anders ausfallen müssen. Denn ein erhöhter Bedarf ist eine gesetzliche Kernanforderung an eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Die Stadt hatte dem Gericht die Rüge, die von jeder Person erstellt werden darf, auch von Nichtklägern, bei den Verfahrensakten vorenthalten, so dass die Kanzlei der nun unterlegenen Privat-Kläger sie ans Gericht übermittelte.
Höchst seltsam im Zusammenhang mit der Bedarfsfrage ist auch dieser für die Kläger vorgebrachte Punkt: Mehrere Fraktionen des Freiburger Gemeinderats hatten im Januar 2018 von der Stadt mit Blick auf Dietenbach ausdrücklich und per Antrag aktuelle Daten u.a. zur Bevölkerungsvorschau verlangt. Die Verwaltung lieferte aber mit Hinhaltungen an den Gemeinderat vor oder zum 24.7.2018 keine aktuelle Vorschau. Diese war aber nach Vernehmen aus dem Rathaus damals praktisch fertig, man solle die Ergebnisse aber nicht nach außen geben. Später stellte sich heraus: schon in 2024 fast Nullwachstum. Die Ergebnisse für 2025-2030 wurden dem Gemeinderat auch mit der Drucksache 17-230.1 im Herbst 2018 vorenthalten. Das Gericht ging dem in der mündlichen Verhandlung nicht nach, obwohl von der Klägerseite schriftlich und mündlich vorgetragen.
Seltsam agierte das Gericht auch, indem es die mündliche Verhandlung zwar damit beschloss, der Urteilstenor werde den Parteien am 21. Juli mitgeteilt und die Pressemitteilung dazu werde an Folgetagen kommen. Aber das Gericht machte beides bereits am 13. Juli. – Weitere Stellungnahme zum Urteil kann erfolgen, wenn die detaillierte Urteilsbegründung vorliegt.
ECOtrinova weist aber darauf hin, dass Dietenbach ungeachtet des Urteils, selbst wenn es zu keiner Revision käme, finanziell keineswegs gesichert ist. Denn in den öffentlichen Urkunden der Optionsverträge des Sparkassenmodells zu den bis auf weiteres schwebend unwirksamen Kaufverträgen mit den Landeigentümern von Dietenbach ist zu entnehmen, dass Dietenbach für die Sparkassengesellschaft derzeit unwirtschaftlich sei.
ECOtrinova e.V.
Weiherweg 4 B
79194 Gundelfingen
Telefon: +49 (761) 21687-30
Telefax: +49 (761) 21687-32
http://www.ecotrinova.de
Vorsitzender
Telefon: +49 (761) 21687-30
E-Mail: ecotrinova@web.de