Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger
Der sogenannte Kinderfreizeitbonus von 100 Euro wird für Kinder ausgezahlt, die am 1. August dieses Jahres noch nicht 18 Jahre alt sind, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird und die im August Wohngeld erhalten. Wohngeldempfänger, die Kindergeld und Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse. Familien, die ausschließlich Wohngeld und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag erhalten, müssen einen einfachen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Dieser Antrag ist abrufbar unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus oder direkt bei der Familienkasse erhältlich. Dort sind auch weitere Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus erhältlich.
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