Finanzen / Bilanzen

Leichter als gedacht

Eine Handlungshilfe der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erleichtert den Wiedereingliederungsprozess von Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit.

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, haben sie einen Rechtsanspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Richtig angepackt schafft ein BEM für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sicherheit. Beide Seiten legen in gemeinsamen Gesprächen fest, wie es nach der langen Abwesenheit des Mitarbeiters weitergehen kann. Die kostenlose Handlungshilfe der SVLFG begleitet Unternehmen durch das BEM-Verfahren.

BEM – Darum geht es

Ziel eines BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Beschäftigten zu fördern und seinen Verbleib im Betrieb zu ermöglichen. Die SVLFG-Handlungshilfe gibt eine Orientierung, welche Voraussetzungen dafür wesentlich sind.

Erfahrungsgemäß ist es günstig, wenn Betriebe einen konstruktiven Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten pflegen. Wenn Krankheit in einem  Unternehmen nicht als Makel empfunden wird und niemand pauschal Angst vor einer Kündigung aufgrund von Krankheitszeiten haben muss, reagieren betroffene Mitarbeiter auf eine Einladung zum BEM-Verfahren in aller Regel positiv. 

Eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Kommunikation im Rahmen des BEM ist gegenseitiges Vertrauen. Als Arbeitgeber schaffen Sie dies unter anderem durch Transparenz. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu der betroffenen Person auf, teilen Sie ihr mit, dass Sie an ihrem Verbleib im Betrieb interessiert sind und bieten Sie ihr an, gemeinsam im Rahmen des BEM einen geeigneten Weg dafür festzulegen.  

Handlungshilfe unterstützt

Lehnt der betroffene Beschäftigte die Einladung zum BEM ab, dokumentieren Sie dies in Ihren Unterlagen und der Vorgang ist erledigt. Geht der Beschäftigte auf Ihr Angebot ein, bietet Ihnen die SVLFG-Handlungshilfe schon vor dem ersten Gespräch einen Überblick über den gesamten Prozess. Die Broschüre informiert zum Beispiel darüber, wer an dem Verfahren beteiligt werden kann. Je nachdem, wie der Einzelfall  gestaltet ist, können dies neben Ihnen und dem Beschäftigten auch Vertreter der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung oder auch des Integrationsamtes beziehungsweise der Krankenkasse sein. Die Handlungshilfe gibt darüber hinaus Informationen zu möglichen Hilfen und Unterstützungsangeboten Dritter, die Betriebe in Anspruch nehmen können. Die Spanne geht von Beratungsangeboten bis hin zu Förderungen von Fortbildungen oder Zuschüssen zur Anschaffung von Hilfsmitteln. Denkbar sind auch Fördermittel zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes im Betrieb. Fakten zu den rechtlichen Grundlagen runden das Informationsangebot der Handlungshilfe ab. Mit diesem Vorwissen können Sie entspannt einen Rahmen für die notwendigen Gespräche schaffen. 

Theorie und Praxis – Tipps, damit das BEM gelingt:

Oft entscheiden schon die ersten Sätze über den Erfolg eines Gesprächs. Die SVLFG-Handlungshilfe gibt Tipps zum Einstieg in eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. Als günstig hat es sich erwiesen, mit dem Arbeitnehmer in einem geschützten Umfeld zu sprechen und ihm dort die Möglichkeit zu geben, seine Wünsche zu formulieren. Vermitteln Sie ihm, dass Sie seine Sichtweise respektieren und seine Bedenken prüfen. So ist ein konstruktiver Dialog möglich, von dem beide Seiten profitieren. Bei aller Offenheit müssen allerdings die Anforderungen des Datenschutzes unbedingt eingehalten werden. Im nächsten Schritt werden weitere notwendige Maßnahmen festgelegt. Je nach Fallgestaltung kann dies bereits im Erstgespräch erfolgen oder weitere Gespräche notwendig machen – etwa dann, wenn Arbeitsplätze umgestaltet werden müssen oder wenn Sie noch externe Unterstützungsmöglichkeiten prüfen möchten.

Dokumentation ist wichtig

Zum BEM-Gespräch und zu jeder der festgelegten Maßnahmen bietet die SVLFG-Handlungshilfe eine vorgefertigte Vorlage zur Dokumentation. Diese Niederschriften schaffen für beide Seiten Klarheit über das Vorgehen und Sie können jederzeit schriftlich nachverfolgen, was im BEM-Gespräch festgelegt wurde und wie die Vereinbarungen umgesetzt werden. Stück für Stück ergibt sich für Sie somit ein Gesamtbild, mit dem es Ihnen möglich wird, Ihren Mitarbeiter wirkungsvoll bei seinem Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen.

Weiterführende Informationen und Downloadangebot

Weitere Informationen zum BEM und die SVLFG-Handlungshilfe finden Sie unter www.svlfg.de/bem.

Informationen zum BEM-Schulungsangebot und die Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.svlfg.de/seminar-bem.

Voraussichtlich findet das nächste Seminar vom 1. bis 2. September 2021 im hessischen Hofgeismar statt. Die Veranstaltung ist für SVLFG-versicherte Unternehmen kostenlos. 

Persönliche Beratung bieten Ihnen die Mitarbeiter der SVLFG unter 0561 785-10010 oder per E-Mail an bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
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PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
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