Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft
Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.
Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.
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