Niedersächsische Landesmedienanstalt beanstandet Werbeverstöße in Drittsendezeit bei RTL
In dieser Sendung wurde u.a. ein Mitarbeiter eines Energieservice-Unternehmens bei der Arbeit begleitet. Aufgrund der durch die NLM ermittelten Umstände der Präsentation des Mitarbeiters und des Unternehmens geht die NLM davon aus, dass dabei das Thema "Abstand beim Heizungsablesen" u.a. durch Vermittlung eines Protagonisten platziert wurde. Dies widerspricht dem Verbot der Themenplatzierung. Zudem hatte die durchweg positive Präsentation des Unternehmens einen werblichen Effekt, der nicht durch redaktionelle Notwendigkeit gedeckt war, sodass auch ein Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung vorliegt. Die NLM hat daher einen Verstoß gegen beide Verbote nach § 8 Abs. 7 Satz 1 des Medienstaatsvertrags festgestellt.
Die Beanstandung ist noch nicht bestandskräftig. Die Veranstalterin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.
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