Verbraucher & Recht

Riskant statt nachhaltig: Plastikgeschirr mit Bambus & Co.

Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern hätte nie verkauft werden dürfen. Es ist nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung und die Überwachungsbehörden auf, die Öffentlichkeit zu informieren und potenziell gesundheitsschädliche Produkte bundesweit zurückzurufen. Wer solche Produkte bereits gekauft hat, sollte sie nicht mehr verwenden. Der Handel sollte betroffene Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. ­ ­

­„Es ist ein Skandal, dass vor allem der Online-Handel immer noch illegales und potenziell krebserregendes Plastikgeschirr mit Naturfasern anbietet“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Bundesregierung und Bundesländern hätte spätestens seit Mitte Juni 2020 bekannt sein dürfen, dass der Verkauf der Produkte nicht zulässig ist. Eine Expertengruppe bei der EU-Kommission hatte dies festgestellt. ­

Plastikgeschirr mit Bambus & Co. ist nicht verkehrsfähig ­­

Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Von diesen Kunststoffgemischen ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregende Stoffe wie Melamin oder Formaldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot von Kunststoffgeschirr mit Bambus.  ­

Produkte weiterhin im Handel

Nach Angaben der zuständigen hessischen Behörden seien in den letzten Jahren gezielt Proben von Herstellern, Importeuren und Händlern mit Sitz in Hessen aus dem stationären Handel untersucht und beanstandet worden. Dies habe wiederholt zu Schnellwarnungen auf www.lebensmittelwarnung.de geführt. Seit Januar 2021 seien alle Produkte von zwei hessischen Herstellern zurückgerufen worden. Um zu klären, ob die Öffentlichkeit über die Rückrufe informiert wurde und um welche Produkte es sich dabei handelt, hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt.

Rückruf und Rücknahme gefordert

Die Behörden und die Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit bundesweit darüber informieren, dass Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr verkauft und genutzt werden soll. „Wir fordern Anbieter auf, diese nicht zugelassenen Produkte zurücknehmen und der Kundschaft den Kaufpreis zu erstatten, denn rechtlich gesehen gelten sie als mangelhaft. Konsumierenden empfehlen wir für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken auf langlebige Mehrweg-Alternativen zu setzen. Edelstahl, Glas, Porzellan sind empfehlenswert“, so Franz.

­Hintergrund ­­

Untersuchungsämter berichten seit 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr, immer wieder wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichten die Ressourcen der amtlichen Lebensmitteüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten, die insbesondere im Online-Handel angeboten wurden, einzeln zu untersuchen und zurückzurufen.

Im Juni 2020 hat eine Expertengruppe bei der EU-Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 erklärt, und zwar unabhängig vom Vorliegen konkret gemessener Grenzwertüberschreitungen in einzelnen Produkten. Denn: Nur die dafür zugelassenen Stoffe dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Sie haben eine Risikoüberprüfung durchlaufen und gelten als sicher. Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor.

Mehr zum Thema: „Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambusbeimischung nicht zulässig“

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