Internet

TÜV Rheinland: Aktuelle Umfrage zeigt große Unwissenheit im Umgang mit Cloud-Anwendungen

Zoom, WeTransfer, Office 365 – ohne Cloud-Anwendungen ist die Computernutzung für viele kaum noch vorstellbar. Einfache Bedienbarkeit, die Nutzung der eigenen Daten auf unterschiedlichen Endgeräten und eine immer aktuelle Software sind Vorteile, die für Cloud-Anwendungen sprechen. Doch wie viele und welche Cloud-Dienste sie täglich anwenden, ist den Nutzerinnen und Nutzern oft nicht klar. So geben in einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland 29 Prozent der Befragten an, beruflich oder privat überhaupt keine Cloud-Anwendungen zu nutzen. Mehr als 41 Prozent schätzen, täglich nur bis zu fünf Cloud-Anwendungen zu nutzen. Nach Einschätzung von TÜV Rheinland verhält es sich jedoch anders: Laut dem Cloud-Experten-Team verwendet jeder Internetnutzer in Deutschland täglich durchschnittlich 20 Cloud-Dienste auf dem PC, Notebook, Smartphone oder Tablet.

Große Unwissenheit über Cloud-Welt

„Die Umfrageergebnisse belegen vor allem eines: Eine große Unwissenheit vieler Menschen über Anzahl und Art von Cloud-Diensten“, sagt Artjom Schmidt, Experte für die Sicherheit von Cloud-Lösungen von TÜV Rheinland. Tatsächlich gibt es nach seiner Einschätzung aktuell mehr als 30.000 Cloud-Anwendungen weltweit, Tendenz stark steigend. Die neue Cloud-Welt hat laut Schmidt auch eine Kehrseite: „Unternehmen müssen Cloud-Anwendungen verstärkt in ihre Sicherheitsbetrachtungen einbeziehen. Ein Beispiel ist die so genannte ‚Schatten-IT‘. Gemeint sind Software-Anwendungen, die von Mitarbeitenden genutzt, jedoch nicht von der Unternehmens-IT offiziell zur Verfügung gestellt werden.“ Hierzu gehören beispielsweise Tools für das Versenden von großen Datenmengen, die Nutzung von Übersetzungswebsites, Online-PDF-Konverter oder Plattformen zur Zusammenarbeit in virtuellen Teams.

Ausweichen auf Cloud-Lösungen

Wenn unternehmensinterne Anwendungen kaum leistungsfähig sind oder schlicht praktische Funktionalitäten fehlen, weichen Mitarbeitende auf Cloud-Lösungen aus. Das Problem dabei ist allerdings: Tools aus der sogenannten Schatten-IT sind nicht in die Sicherheitsarchitektur des Unternehmens eingebunden, sodass die üblichen Sicherheitsmechanismen nicht greifen. Die Folgen sind unter anderem eine fehlende Übersicht über die im Unternehmen genutzten Anwendungen, Unklarheiten in Bezug auf Datenschutz und Compliance sowie Sicherheitsrisiken für die eigene IT.

Bestandsaufnahme wichtig

Um eine sichere Nutzung von Cloud-Anwendungen zu ermöglichen, sollten Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Erster Schritt: eine umfassende Bestandsaufnahme. Wie intensiv werden welche Cloud-Anwendungen außerhalb der eigenen IT-Systeme genutzt? Greifen Sicherheitsmechanismen? Wie sieht es mit der Verschlüsselung von Daten aus? Erst, wenn solche Fragen beantwortet sind, können Unternehmen gezielte Schritte hin zu mehr Sicherheit machen.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört ein ganzes Paket an Möglichkeiten. „Pauschal alle Cloud-Anwendungen zu blockieren, ist in der Regel keine Lösung und kann sogar das eigene Geschäft behindern“, sagt Schmidt. Sinnvoll ist es hingegen, die Cloud-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorien einzuteilen und zunächst als besonders riskant eingestufte Dienste zu stoppen. Zudem lässt sich ein sogenannter „Cloud Access Security Broker“ installieren – ein Programm, das den Datenverkehr aus dem Unternehmen überwacht und protokolliert sowie die eigenen Sicherheitsrichtlinien in der Cloud durchsetzt.

Insgesamt fehlt es vielen Unternehmen noch an einer eigenen Sicherheitsstrategie für Cloud-Anwendungen, meint Schmidt. Doch diese sei dringender denn je nötig. So werden vermehrtes Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs aber auch der schnelle Mobilfunkstandard 5G Cloud-Computing nochmal deutlich relevanter machen. Etwa können mit 5G-Technologie auch große Datenmengen fast überall schnell und einfach ausgetauscht werden. „Hier gilt es, einen Spagat zu meistern: Auf der einen Seite sollten Unternehmen die Chancen dieser Entwicklung nutzen. Auf der anderen Seite dürfen sie die eigene IT-Sicherheit nicht kompromittieren und müssen ihre Daten schützen“, resümiert Schmidt.

Unter www.tuv.com/cloud-security informiert TÜV Rheinland über vielfältige Dienstleistungen für Cloud-Security.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Norman Hübner
Pressesprecher Informationssicherheit
Telefon: +49 (221) 806-3060
Fax: +49 (221) 806-3093
E-Mail: Norman.Huebner@de.tuv.com
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel