Unwetter über Deutschland
Wer sich gegen Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge oder ansteigende Flüsse absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Sie muss ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden und leistet bei Schäden nach Überschwemmungen durch Starkregen oder Witterungsniederschläge, Schäden durch Erdrutsche, Erdabsenkungen, Schneedruck, Rückstau, Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.
Doch nicht jede*r, der eine Elementarschadenversicherung benötigt oder abschließen möchte, bekommt sie auch ohne Weiteres. Wer in Gebieten wohnt, die regelmäßig von Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden heimgesucht werden, muss entweder sehr hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos evtl. sogar gar nicht.
War das Gebäude schon einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Vertrag unter Umständen gar nicht mehr zu bekommen.
Versicherte, die ihr Auto durch einen Erdrutsch wie jüngst auf Rügen verloren haben, können von Glück sagen, wenn sie zuvor eine Kaskoversicherung abgeschlossen hatten. Diese kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Allerdings sollte man immer vorausschauend handeln. Denn wer sein Auto trotz Hochwasserwarnung beispielsweise am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.
Im Falle eines Unwetterschadens sollten Betroffene zügig handeln und Notmaßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausratgegenstände aus dem überflutenden Keller in Sicherheit bringen. „Dabei sollten sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr bringen. Die eigene Sicherheit und Unversehrtheit geht natürlich immer vor“, so Boss. Anschließend müssen sich Versicherungsnehmer*innen umgehend mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden. „Machen Sie Fotos, dokumentieren Sie den Schaden und erstellen eine Liste der beschädigten Dinge. Fragen Sie auch Ihren Versicherer, welche Schritte als Nächstes zu tun sind“, rät Boss.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de