Finanzen / Bilanzen

Abgabefrist für die Steuererklärung 2020: Landwirte haben mehr Zeit

Land- und Forstwirte sowie deren Steuerberater haben während der Corona-Krise mehr zu tun als sonst. Daher hat der Gesetzgeber Erleichterung geschaffen. Er verlängert die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020.

Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2020

Der Gesetzgeber hat die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert. Geregelt ist das im „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline“ (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG vom 25.06.2021).

Da der 31. Oktober 2021 ein Sonntag ist, endet die Frist erst am darauffolgenden Montag. In manchen Bundesländern ist das ein gesetzlicher Feiertag, dort haben die Steuerpflichtigen sogar bis zum 2. November Zeit.

Welche Abgabefristen gelten für Land- und Forstwirte?

Land- und Forstwirte ermitteln ihren Gewinn meistens nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Die Besonderheit dabei ist, dass sich der Gewinn auf zwei Steuererklärungen aufteilt. Deshalb haben sie generell mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung.

Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, endet die Abgabefrist sieben Monate nach Ende des im betreffenden Veranlagungszeitraums begonnenen Wirtschaftsjahrs. Das Ende dieses Wirtschaftsjahrs liegt dann bereits im nächsten Jahr. Ab dann startet der Siebenmonatszeitraum.

Diese Frist verlängert sich für den Veranlagungszeitraum 2020 nun um drei Monate. Beispiel: Ein Land- und Forstwirt ermittelt den Gewinn für das land- und forstwirtschaftliche Regelwirtschaftsjahr von 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.

Da der 30. April 2022 ein Samstag ist, verlängert sich die Frist sogar bis zum 2. Mai 2022. Gleiches gilt für den 31. Oktober 2022. Da er ein Sonntag ist, endet die Frist erst am darauffolgenden Montag. In manchen Bundesländern ist das ein gesetzlicher Feiertag, dort haben die Steuerpflichtigen sogar bis zum 2. November Zeit.

„Die Fristverlängerung um drei Monate verschafft Land- und Forstwirten sowie Steuerberatern mehr Zeit. Im vergangenen Jahr hat sich auf allen Seiten viel Arbeit aufgestaut. Drei Monate sind da allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Gesetzgeber hätte meines Erachtens ein wenig großzügiger sein dürfen“, kritisiert Ecovis-Steuerberaterin Rita Kuhn in Schweinfurt.

Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis in Schweinfurt

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel