Abzocke mit Inkassoschreiben
Mit dem Schreiben wandte Frau H. sich wie aktuell viele andere Hessinnen und Hessen an die Verbraucherzentrale. „Wir konnten Frau H. bestätigen, dass es sich um eine falsche Mahnung handelt, und ihr von einer Zahlung abraten“, so Kai-Oliver Kruske, Referent Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Zwar behauptet das Unternehmen, Mitglied im Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen zu sein. Doch in der online durchsuchbaren Mitgliederliste taucht die Firma nicht auf. Genau hinsehen „Wenn Sie solche Schreiben erhalten, sollten Sie genau hinsehen“, so Kruske. „Auf den zweiten Blick gibt es viele Hinweise darauf, dass etwas nicht stimmt.“ Beweismittel werden als „Beweistmitten“ bezeichnet, als E-Mail-Adresse ist nur eine Googlemail-Adresse angegeben. Die Firma will in Köln sitzen, verlangt aber Zahlung auf ein slowakisches Konto.
Wer sich unsicher ist, ob ein Inkassoschreiben seriös ist, sollte keinesfalls vorschnell überweisen. Denn eine solche Überweisung lässt sich häufig nicht rückgängig machen. Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale Hessen. Eine erste Einschätzung bietet auch der kostenlose digitale Inkasso-Check der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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