Finanzen / Bilanzen

Agrarreform: Was auf Landwirte zukommt

Am 25. Juni 2021 hat der deutsche Bundesrat den Gesetzen, wie die EU-Agrarreform in Deutschland umzusetzen ist, zugestimmt. Für Landwirte kommt es ab 2023 zu mehr oder weniger großen Einbußen bei den Direktzahlungen.

Der wesentliche Bestandteil der Agrarreform ist die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Dieses sieht vor, dass die Umschichtung des Agrar-Gesamtbudgets für Deutschland von der ersten in die zweite Säule – also von der Säule der Direktzahlungen in die Säule, aus der Umweltmaßnahmen finanziert werden – auf acht Prozent im Übergangsjahr 2022 angehoben wird. Danach soll die Umschichtung schrittweise auf 15 Prozent bis zum Ende der Förderperiode 2026 steigen. Folgen der Umschichtung: Die Basisprämie fällt ab 2023 vermutlich für alle Betriebe von 154 Euro auf rund 145 Euro pro Hektar im Jahr 2026.

Um die Basisprämie künftig zu erhalten, sollen Bauern zusätzlich einen Anteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen als Brache oder drei Prozent bei Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten einhalten. Mit den Eco-Schemes in der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule können sich die Landwirte jedoch künftig Geld dazuverdienen.

Was mit dem Geld aus der Umschichtung passieren soll

Die frei gewordenen Mittel sind im Wesentlichen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), für die Förderung des Ökolandbaus und für Programme zur Verbesserung des Tierwohls gedacht. Auch kleinere und mittlere Betriebe profitieren von der Umschichtung. Für die Eco-Schemes sind pro Jahr ein Viertel der Direktzahlungen eingeplant. Aktuell sind das jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Für Weidetierhalter beispielsweise haben sich die Zuständigen auf gekoppelte Prämien in Höhe von zwei Prozent geeinigt. So sollen Mutterkuhhalter, Schaf- und Ziegenhalter eine Prämie von 30 Euro je Mutterschaf und Ziege sowie 60 Euro je Mutterkuh bekommen.

Einig sind sich das Landwirtschafts- und das Umweltministerium darüber, dass die Honorierung der Ökoleistungen über einen Kostenausgleich hinausgehen sollte. Hier sind weitere Verhandlungen und Modifikationen absehbar.

Als Kernpunkt des Pakets nannte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Glöckner die Einführung der Eco-Schemes. Sie sollen ökologische Leistungen der Landwirte bereits in der ersten Säule honorieren. Weitere Punkte sind die schrittweise Anhebung der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sowie die ausgeweitete Umverteilung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe in der ersten Säule.

Grünlandgebiete gefordert

Aus einem festgelegten Maßnahmenkatalog sollen Landwirte künftig die für sie geeigneten Maßnahmen auswählen können. Erst dadurch erhalten sie die Beihilfen für die Eco-Schemes. Geplante Öko-Regelungen:

  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs;
  • ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten, also Pflanzen, die in der Region üblicherweise verbreitet sind;
  • Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebs ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln;
  • Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura-2000-Gebieten (Schutzgebietsbonus).

Die Entscheidung, welche Öko-Regelung der Landwirt umsetzt, liegt bei ihm selbst. Das soll den Einstieg erleichtern. Es gilt nun, die weiteren Beratungen abzuwarten, um zu erfahren, auf was sich Landwirte tatsächlich einstellen müssen.

Eco-Schemes: Das neue Instrument der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Bei Eco-Schemes, Öko-Regelungen auf Deutsch, handelt es sich um die Vorgabe aus Brüssel, Gelder der ersten GAP-Säule für den Umweltschutz einzusetzen. Geplant ist, dass die EU- Mitgliedstaaten 20 bis 30 Prozent der Direktzahlungen aus der ersten GAP-Säule für Umweltschutzmaßnahmen – zusätzlich zu den Umweltprojekten der zweiten Säule – reservieren. Landwirte müssen an den Eco-Schemes nicht teilnehmen. Das Geld aus den geplanten Öko- Regelungen erhalten sie zusätzlich zur Basisprämie.

Auf einen Blick: Was die Agrarreform bringen kann

  • Die geplante Erhöhung der Umverteilungsprämien
  • Stufe 1 bis 40 Hektar (ha) (2021: bis 30 ha): Zuschlag von rund 69 Euro/ha
  • Stufe 2 von 41 ha bis 60 ha (2021: bis 46 ha rund 30 Euro/ha): Zuschlag von 41 Euro/ha
  • Junglandwirte erhalten künftig eine zusätzliche Hektarprämie für bis zu 120 ha. Bisher liegt die Grenze bei 90 ha.
  • Neu eingeführt: eine gekoppelte Weidetierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe.
  • Als Grundbedingung für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen:
  • Vier Prozent der Ackerflächen sind für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung zu stellen.
  • Dauergrünland ist zu erhalten. Landwirte dürfen sie nicht in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebiete umwandeln oder pflügen.

Autor: Christian Aigner, Agrarjournalist, info@christianaigner.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel