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Aktuelle Gender-Diskussion: Die Entgeltlücke wird kleiner

Gemäß aktuellen Auswertungen des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen nach wie vor weniger als ihre männlichen Kollegen* – aber die Differenz, der sogenannte Gender Pay Gap, wird kleiner. Mit ein Grund für diese Entwicklung kann Kurzarbeit während der Corona-Krise sein.

In der öffentlichen Debatte hat die Gender-Diskussion zuletzt wieder an Fahrt aufgenommen. Die Brisanz des Themas zeigt sich auch in der aktuellen Debatte um den Gender Pay Gap, der zuletzt trotz oder gerade aufgrund der Corona-Krise und damit verbundenen Kurzarbeit gesunken ist. Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Bruttostundenverdienste der Frauen im Jahr 2020 mit +3,5 % stärker gestiegen als die der Männer (+2,3 %)*. Ein Grund hierfür kann dem Statistischen Bundesamt zufolge Kurzarbeit während der Corona-Krise sein, wenn Männer in einer höher entlohnten Entgeltgruppe in Kurzarbeit gehen und der durchschnittliche Bruttostundenverdienst somit vergleichsweise geringer ausfällt.

Was ist der Unterschied bei der unbereinigten und bereinigten Entgeltlücke?
Unter der Entgeltlücke, dem sogenannten Gender Pay Gap, ist der geschlechterspezifische Verdienstabstand (Entgeltlücke) zwischen Frauen und Männern zu verstehen. Bei der unbereinigten Entgeltlücke werden die durchschnittlichen kumulierten Jahresverdienste von Frauen und Männern verglichen – dieser Wert ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Aussagefähiger als die unbereinigte Entgeltlücke ist jedoch die sogenannte bereinigte Entgeltlücke. Hier werden Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Ausbildung, Branche, Studienrichtung, variable Entgeltbestandteile und Zuschläge, Beschäftigungsverhältnis und die Erwerbsbiografie, berücksichtigt. Die bereinigte Entgeltlücke beträgt dem Statistischen Bundesamt zufolge rund 6 %, während die unbereinigte Entgeltlücke 18 % aufweist*.

Der Unterschied in der Vergütung ist eine Frage der Chancengleichheit

Der Verdienstunterschied ist zu großen Teilen damit zu erklären, dass sich Zeiten der Erwerbsunterbrechung, zum Beispiel durch Kindererziehung oder Pflege und Betreuung von Angehörigen, auf Arbeitsverhältnisse und die Berufswahl an sich besonders auswirken. Der Unterschied in der Vergütung ist somit auch immer eine Frage der Chancengleichheit: Eine mögliche nachhaltige Lösung besteht darin, auf politischer Ebene verbesserte Rahmenbedingungen, zum Beispiel in der Kinderbetreuung, zu schaffen. Aber auch das Berufswahlverhalten vieler Jugendlicher ist immer noch sehr geschlechtsspezifisch: Junge Frauen ergreifen nur selten technische Berufe, die jedoch oftmals gut bezahlt sind – hier sind auch die Schulen, Lehrer und Mädchen selbst gefordert, über Stereotypen hinauszudenken und neue Wege zu gehen. Die Metall- und Elektroindustrie informiert zum Beispiel über das Portal www.me-vermitteln.deüber Ausbildungen in der Metall- und Elektroindustrie. Insbesondere zu Anlässen wie dem jährlichen Girls’Day werden verschiedene Aktionen geplant, um Mädchen auf spannende Berufe im MINT-Bereich aufmerksam zu machen. Weiterhin tragen in der Metall- und Elektroindustrie die Tarifverträge dem Grundsatz der Gleichbehandlung umfassend Rechnung. Die Betrachtung und damit die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt in allen Tarifgebieten personenunabhängig. Bei richtiger Anwendung des Tarifvertrages ist es daher unerheblich, ob eine Arbeitsaufgabe durch männliche oder weibliche Beschäftigte ausgeübt wird.

* https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_106_621.html

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