Auch Daueraufträge wollen beachtet sein
Daueraufträge sind nicht „in Stein gemeißelt“
„Ist ein Dauerauftrag erst einmal eingerichtet, scheint ihm oft kein Gedanke mehr zu gelten,“ so Drumanns Erfahrung. „Wird gern schon mal selbst um Centbeträge gestritten, wenn es um das eigene Geld geht, scheinen Daueraufträge da völlig außen vor zu sein. Eingerichtet — abgehakt!
Von 2014 bis 2019 haben wir durchschnittlich pro Jahr rund 28.000 EUR an Schuldner zurückgezahlt, die auf Grund von Überzahlung bei uns eingegangen sind“, so Drumann. „Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Überzahlungen aus Daueraufträgen, die zu wenig auf ihre Aktualität hin kontrolliert wurden. In 2020 waren es trotz Corona sogar 47.063,00 EUR!
Konnte mit dem Schuldner eines Mandanten eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, wobei die offene Forderung durch Ratenzahlung getilgt werden soll, wird seitens des Schuldners nicht selten ein Dauerauftrag eingerichtet, damit keine Rate vergessen wird und so u. U. weitere Schulden entstehen. Eigentlich sollte man annehmen, dass ein Schuldner froh ist, endlich alle Schulden los zu sein und auf die letzte Ratenzahlung ‚hin fiebert‘, oder aber den Dauerauftrag gleich von Anfang an auf die absehbare Laufzeit der Raten (bis zur Erfüllung der gesamten Forderungssumme) zeitlich begrenzt, aber dem ist oft genug nicht so. Es wird tatsächlich nicht selten vergessen, den Dauerauftrag zu beenden. Dabei werden die meisten Schuldner von uns sogar darauf hingewiesen, dass die letzte Rate ansteht. Das gilt besonders für den Fall, dass der ausstehende Restbetrag geringer ausfällt als die bisher überwiesenen Raten. Ja, und es kommt sogar auch vor, dass wir mehrmals anfragen müssen, wohin der überzahlte Betrag denn von uns zurücküberwiesen werden soll. Spätestens, wenn einmal Schulden entstanden sind, sollte der Umgang mit eigenem und fremdem Geld doch genauer genommen werden.“
Schulden getilgt – Zahlungen beenden
„Das trifft leider nicht immer zu. Bei oben genannten überzahlten Beträgen handelt es sich wohlgemerkt um Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem ein Schuldner seine Schuld komplett getilgt hat. Das wiederum bedeutet, dass der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung vom Schuldner zu 100% erhalten hat. Der Schuldner hat also neben der offenen Forderung auch alle Zinsen und Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden in vollem Umfang gezahlt.
Bevor von uns eine Rückzahlung auf den Weg gebracht wird, wird von uns jedoch überprüft, ob unser Mandant ggf. noch andere offene Forderungen gegen den (‚ehemaligen‘) Schuldner hat. Einer Rückzahlung muss der Mandant zustimmen. Tut er dies, erhält der Schuldner den Überzahlungsbetrag umgehend zurück.“
Forderungen stets im Blick behalten
„Jedem Schuldner ist zu raten, sich in regelmäßigen Abständen nach dem Stand der Forderung zu erkundigen. Besonders für den Fall, dass auch Dritte, hilfsbereite Familienangehörige z. B., auf die Forderung einzahlen, ist das wichtig. Denn manchmal weiß die Rechte hier nicht, was die Linke tut. Auch so können Überzahlungen entstehen, die vermeidbar wären.“
Überzahlungen vorbeugen — Forderungen erst recht
„Ganz wichtig ist es, grundsätzlich alle Briefe von Anwälten oder Inkassounternehmen sorgfältig zu lesen, den Inhalt zu prüfen, sie nicht wegzuwerfen, sondern aufzuheben und unbedingt, wenn erforderlich, auf sie zu reagieren. Die Vogel-Strauß-Methode, Kopf in den Sand, also Briefe erst gar nicht zu öffnen, weil der Inhalt einem dann nichts ‚tun‘ kann, ist die denkbar schlechteste Vorgehensweise. Davon ist ganz dringend abzuraten! Eine ordnungsgemäße, vollständige und aktuelle Buchhaltung ist für jeden Gewerbetreibenden das A und O — und beugt Forderungen und Überzahlungen vor. Sorgfalt im Umgang mit dem eigenen Geld ist daneben aber auch für jede Privatperson sehr wichtig. Mit der Technik von heute können die Ein- und Ausgaben jederzeit und überall im Blick behalten werden. Eine Unterstützung, die im Umgang mit Geld durchaus hilfreich sein kann.“
Rücküberweisungen sind eine Selbstverständlichkeit
„Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleister und handelt im Auftrag. Wir nehmen jeden Auftrag und das damit in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst! Es ist daher für uns eine absolute Selbstverständlichkeit, Schuldner auf Überzahlungen hinzuweisen und das Geld entsprechend zurückzuüberweisen.“
Abschließend
„Leider verursachen Überzahlungen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der kostet. Dabei sind Überzahlungen eigentlich unnötig, kommen jedoch immer wieder vor. Aber auf die Idee, das Geld einfach zu behalten … Auf diese Idee kommt wohl kein seriös arbeitendes Rechtsdienstleistungsunternehmen. Sorgfalt im Umgang mit fremdem und eigenem Geld ist auch für solche Unternehmer/n das A und O.“
Die BREMER INKASSO GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs – bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen BREMER INKASSO GmbH tätig und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Die BREMER INKASSO GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmer e. V. und erhält aufgrund qualitativ hoher Standards vom TÜV seit 2010 das Zertifikat "Geprüftes Inkasso". Weitere Infos unter www.bremer-inkasso.de
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