Baulandmobilisierungsgesetz darf kein „zahnloser Tiger“ bleiben
Nach kontroversen Vorberatungen innerhalb der Regierungskoalition hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen, das seit 22. Juni 2021 in Kraft ist. Durch das Gesetz wurde das sogenannte „Umwandlungsverbot“ neu in das Baugesetzbuch eingefügt (§ 250 BauGB). Durch diese Neuregelung soll unter anderem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden und daher grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Kommune erlaubt sein, um die in diesen Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen. Der Pferdefuß: Eine Genehmigung für die Umwandlung ist nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erforderlich – welche das sind, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung festlegen. Eine Pflicht zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen gibt es nicht. Bislang hat nach Kenntnis des Mieterbundes einzig Berlin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Hamburg eine baldige Erledigung angekündigt.
„Wir fordern auch alle übrigen Landesregierungen auf, sofort zu handeln. Erlassen Sie die notwendige Rechtsverordnung für ihr Bundesland jetzt und warten Sie nicht bis nach der Bundestagswahl. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung wird jetzt benötigt, nicht erst irgendwann nach der Bundestagswahl“, so Siebenkotten.
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen in aller Regel zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern beziehungsweise zu enormen Preissteigerungen. Umwandlungen müssen daher aus Sicht des Mieterbundes nicht nur Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, sondern flächendeckend unter einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Eine Genehmigung für eine Umwandlung darf es nur noch in engen Ausnahmefällen geben.
Derzeit ist die Umwandlungsgenehmigung zu erteilen, wenn ein Verkauf an mindestens zwei Drittel der Mieter beabsichtigt wird. Der Deutsche Mieterbund kritisiert diese Ausnahmegenehmigung deutlich. Denn eine bloße Absichtserklärung kann nicht gewährleisten, dass Mieterinnen und Mieter auch tatsächlich neue Eigentümer:innen werden. Deshalb plädiert der Mieterbund dafür, dafür zu sorgen, dass sich Eigentümer:innen und Mieter:innen zum Beispiel in notarieller Form verbindlich verpflichten müssen den Kaufvertrag abzuschließen. Nur dann sollte die Genehmigung erteilt werden können.
Zudem soll nach Vorgaben des Bundesgesetzgebers keine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum bestehen, wenn sich in dem Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Landesregierungen können davon abweichend die Zahl auf mindestens drei und höchstens fünfzehn Wohnungen verändern. Der Mieterbund fordert die Landesregierungen auf, mögliche Schlupflöcher gar nicht erst entstehen zu lassen und die Zahl daher von vorneherein auf drei festzulegen.
„Die Landesregierungen haben es in der Hand. Sie können durch engagiertes Handeln dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter flächendeckend effektiver vor Verdrängung geschützt werden. Wir hoffen darauf, dass der beabsichtigte Schutz vor Verdrängung nicht bloß leere Wahlkampfversprechen darstellen, sondern dass alle Parteien sich ihrer Verantwortung bewusst sind und in ihren Bundesländern entsprechend agieren“, sagt Siebenkotten.
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