Clearstream erreicht vollständige CSDR-Zulassung für ihre Zentralverwahrer
– Banklizenz für deutschen Zentralverwahrer ist die letzte CSDR-Lizenz für Clearstream
– CSDR ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem harmonisierten europäischen Nachhandelsumfeld
Clearstream, der Nachhandelsdienstleister der Gruppe Deutsche Börse, hat die CSDR-Lizenz für Bankdienstleistungen für die Clearstream Banking AG, den deutschen Zentralverwahrer (CSD), erhalten. Die Lizenz wurde von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Art. 54 CSDR (Bankdienstleistungen) erteilt. Die Zulassung gilt ab dem 24. August 2021.
Die Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) wurde mit dem Ziel erlassen, die Märkte stabiler, transparenter und effizienter zu machen. Sie schafft eine einheitliche Regulierung der Wertpapierabwicklung und entsprechender Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung ist 2014 in Kraft getreten; die Umsetzung der CSD-spezifischen Maßnahmen durch die Branche ist im Gange.
Diese Zulassung ist der letzte Schritt hin zur vollständigen CSDR-Zulassung für alle Zentralverwahrer von Clearstream. Ihr deutscher Zentralverwahrer sowie ihr internationaler Zentralverwahrer (ICSD, Clearstream Banking S.A.) und Luxemburger Zentralverwahrer (LuxCSD S.A.) verfügen bereits über Lizenzen gemäß Art. 16 CSDR. Ihr ICSD verfügt zudem über eine Lizenz für Bankdienstleistungen und eine interoperable Verbindung („Bridge“).
Über Clearstream
Als internationaler Zentralverwahrer (ICSD) stellt Clearstream die Nachhandelsinfrastruktur für den Eurobond-Markt und Dienstleistungen für Wertpapiere von 58 Inlandsmärkten weltweit bereit. Mit einem verwahrten Vermögen von rund 16 Bio. Euro ist Clearstream einer der weltweit größten Abwicklungs- und Verwahrdienstleister für in- und ausländische Wertpapiere. Ihre Tochtergesellschaft Clearstream Banking AG ist der deutsche Zentralverwahrer (CSD).
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