Deutsche Feuerwehrkräfte löschen bald in Griechenland
Insgesamt besteht das hessische Hilfeleistungskontingent aus 168 Mitgliedern der kommunalen Feuerwehren sowie der Hilfsorganisationen. Zwei Brandbekämpfungseinheiten werden eingerahmt durch Module zu den Bereichen Führung (inklusive Instandsetzung und Transport) sowie Betreuung, Logistik und Sanitätswesen. 48 der 56 aus Nordrhein-Westfalen entsandten Personen sind haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrkräfte, die sich mit einem Waldbrandmodul auf den Weg nach Griechenland machten. Angedacht ist ein rund zweiwöchiger Einsatz mit autarker Versorgung. „Ich wünsche allen Kräften einen erfolgreichen Einsatz und eine gesunde Rückkehr. Vielen Dank allen Menschen, die diesen Einsatz ermöglichen, indem sie den eingesetzten Feuerwehrangehörigen etwa in Familie oder Beruf den Rücken freihalten!“, sagt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse.
„Wichtig ist, keine unkoordinierten bzw. unabgestimmten selbstständigen Hilfskontingente zu entsenden, etwa über Städtepartnerschaften oder ähnliche Kontakte. Dies ist gut gemeint und entspricht auch dem Gedanken der Nächstenhilfe, birgt aber allein aufgrund der langen Anreise mit nötiger Bürokratie die Gefahr, dass die Hilfe nicht vor Ort ankommt“, appelliert Hermann Schreck.
Der Vizepräsident erläutert die Besonderheiten der Brandbekämpfung vor Ort: „Der Einsatz in Griechenland birgt einige ungewohnte Aspekte: So ist beispielsweise die Waldstruktur anders – von den Bäumen bis zum Untergrund. Die Feuerwehrangehörigen sind aber gut ausgebildet und in Vegetationsbrandbekämpfung erfahren.“
Hintergrund zum EU-Katastrophenschutzverfahren
Im Oktober 2001 hat die Europäische Kommission das EU-Katastrophenschutzverfahren eingerichtet. Das Verfahren zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den sechs teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes zu stärken, und um die Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Katastrophen zu verbessern. Wenn ein Notfall die Reaktionsfähigkeit eines Landes in Europa und darüber hinaus überfordert, kann das Land über das Verfahren Unterstützung anfordern.
Gesteuert wird diese Anforderung über das Emergency Response Coordination Center der EU (ERCC); in Deutschland erfolgt die Koordinierung durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), das die Rückmeldungen der jeweiligen Bundesländer an das ERCC spiegelt. Die Abforderung erfolgt dann jeweils für gemeldete Kontingente (hier: aus Hessen und Nordrhein-Westfalen). Weitere Informationen zum EU-Katastrophenschutzverfahren: https://ec.europa.eu/echo/files/aid/countries/factsheets/thematic/civil_protection_de.pdf
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