Deutsche Umwelthilfe fordert im Fiat-Abgasskandal Rückruf und Stilllegung von Wohnmobilen
Wohnmobile mit Fiat-Motoren fallen bei Abgastests durch
Die Deutsche Umwelthilfe macht im Diesel-Abgasskandal des Fiat-Imperiums ordentlich Druck auf das Bundesverkehrsministerium. Wiederholt hat sie das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) auf die hohen Emissionen von Wohnmobilen des Herstellers Fiat hingewiesen und im Dezember 2020 Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) an Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 vorgestellt. Dabei zeigte ein Wohnmobil von Dethleffs im Durchschnitt aller durchgeführten Messungen NOx-Emissionen von 2.779 mg/km auf. Damit überschritt der gemessene Wert den NOx-Grenzwert um den Faktor 9,9. Der Grenzwert liegt bei 280mg/km. Im April dieses Jahres hatte die DUH das Ministerium über Messungen an einem Fiat Ducato 130 Multijet informiert: Das Fahrzeug wurde im Juni 2019 noch mit der Abgasnorm Euro 6b zugelassen und zeigte bei Messung mit kaltem Motor einen explosionsartigen Anstieg der Stickoxidemissionen auf 2.377 mg/km. Der Mittelwert über alle Messungen lag bei 1.520 mg NOx/km.
Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte eigene Untersuchungen durchgeführt und "hohe Stickoxid-Emissionen aufgrund von Unzulässigkeiten" bei den Fiat Ducato Modellen schriftlich gegenüber der DUH bestätigt. Unternommen wurde bislang jedoch nichts. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, nimmt jetzt den Bundesminister in die Pflicht: „Herr Scheuer hat nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung, hier endlich aktiv zu werden, zumal da das ihm unterstellte KBA bestätigt, dass hier etwas faul ist. Menschen investieren viel Geld in diese Fahrzeuge und Fiat hält einen Marktanteil von fast 70 Prozent. Den Betrug einfach auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und unser aller Gesundheit durchzuwinken – das stinkt zum Himmel.“ Vor dem Kauf eines Fiat Ducato Wohnmobils mit einer Abgasnorm Euro 4, 5 oder 6 a-c warnt Resch, da er davon ausgeht, dass diese Fahrzeuge mit Einfahr- und Betriebsverboten belegt werden, solange sie derart extreme Abgasemissionen aufwiesen.
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine Reaktion von Ministerium und KBA absehbar. Daher rät sie vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
KBA kann im Abgasskandal der Wohnmobilbranche durchgreifen
Dass auf die Verbraucher Maßnahmen der Zulassungsbehörde zurollen, ist mittlerweile klar. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft im Abgasskandal von FCA nach eigenen Angaben, wie die Manipulationen an den Motoren entfernt werden können. Für Dr. Stoll & Sauer liegt der Fall klar: Das KBA muss handeln. Gerade die Halter von kostspieligen Reise- und Wohnmobilen sind durch den Skandal massiv geschädigt worden. Die Umwelt wird verpestet. Und in der Tat gibt die EU-Verordnung 2018/858 der deutschen Zulassungsbehörde sogar Spielraum für einen Rückruf. Dabei ist es unerheblich, dass die Typgenehmigung der Motoren in Italien erteilt wurde.
Seit 2018 hat die Behörde ein rechtliches Instrumentarium zur Hand, um aktiv gegen die Motorenmanipulation vorzugehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Rechtslage in der EU zum Thema Typgenehmigung zusammen:
- Die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 beschäftigt sich intensiv mit der Genehmigung und der Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen inklusive derer Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten. Spannend wird es in Artikel 52. Hier geht es darum, was Einzelstaaten und die EU-Kommission unternehmen können, wenn solche national zugelassenen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform mit EU-Recht sind. Und die Motoren entsprechen nicht dem EU-Recht. Davon geht auch das KBA aus und hat daher bereits mehrmals bei der italienischen Zulassungsbehörde interveniert. In Italien verhallten die mahnenden Worte aus Deutschland ungehört.
- Deshalb kann die deutsche Zulassungsbehörde aktiv werden und muss nicht auf Italien warten. In Absatz 3 heißt es wörtlich: „Ergreifen Wirtschaftsakteure innerhalb des betreffenden Zeitraums (…) keine angemessenen Abhilfemaßnahmen oder erfordert die Gefahr ein rasches Handeln, so treffen die nationalen Behörden alle geeigneten vorläufigen beschränkenden Maßnahmen, um die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder die Inbetriebnahme der Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten auf ihrem nationalen Markt zu untersagen oder einzuschränken oder um sie von diesem Markt zu nehmen oder zurückzurufen.“
- Das bedeutet: Das KBA kann nicht nur einen Rückruf starten, sondern sogar die Zulassung untersagen, einschränken oder Fahrzeuge vom Markt nehmen.
Fiat-Motor der Abgasnorm Euro 6dTemp offensichtlich sauber
Gute Nachrichten hat die DUH für Besitzer von Fahrzeugen mit Fiat-Motoren der Abgasnorm Euro 6dTemp. Bei neuen Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) an einem Fiat Ducato 140 Multijet, zugelassen nach der Abgasnorm Euro 6 dTemp, emittierte das Fahrzeug 80 mg NOx/km mit kaltem Motor. Im Durchschnitt über alle durchgeführten Messungen an diesem Fahrzeug lag der Wert bei 120 mg NOx/km. Der wesentliche Unterschied zu den Vorläufermodellen: Dieses Modell, das bei der Typzulassung auch in Straßentests die Einhaltung der Abgaswerte belegen muss, verfügt über einen wirksamen SCR-Katalysator mit Harnstoffeinspritzung.
Der Umweltverband fordert daher den verpflichtenden Rückruf und eine Nachrüstung von Fahrzeugen der Abgasstufen 5 bis 6c mit wirksamen Katalysatoren. Dazu Axel Friedrich, Leiter des EKI: "Unsere Messungen zeigen, dass effektive Abgasreinigung möglich ist. Inzwischen sind auch Hardwarenachrüstungen Dritter vorhanden, mit denen die Stickoxidemissionen drastisch gesenkt werden können. Dass der Hersteller dies nicht bereits bei den Vorgängermodellen sichergestellt hat, ist ein Skandal.“ Friedrich weist darauf hin, dass sowohl für die Euro-5- als auch für die Euro-6-Modelle der Einbau eines effektiven SCR-Katalysators schon beim Inverkehrbringen möglich gewesen wäre. „Der Fiat-Chrysler-Konzern muss hier zur Verantwortung gezogen und es müssen entsprechende Sanktionen erlassen werden. Auch wenn er sich inzwischen hinter der Stellantis Gruppe zu verstecken sucht", betonte Friedrich weiter.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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